27/11/2025
…1992 in der GOZ, der Gebührenordnung für Zahnärzte beim 2,3 fachen Faktor etwa 28 DM. Und heute? Genau 14,23 €‼️ Die Gebührenordnung, nach welcher Privatleistungen abgerechnet werden, ist noch die Gleiche wie 1988 🫣.
1992 war ich 15 Jahre alt und mein Papa ist mit mir nach Berlin zum Roxette-Konzert gefahren, was für mich als riesigem Roxette-Fan ein unvergessliches Erlebnis war 🤩🥰. Seit dem ist viel passiert, über 30 Jahre sind vergangen (Roxette hör ich immer noch gern 😄), aber viel hat sich verändert. Nicht so unsere Gebührenordnung, welche unzählige Privatleistungen heute schlechter vergütet als vergleichbare Kassenleistung. Ein Beispiel: für ein kleines Röntgenbild bekommen wir von der gesetzlichen Krankenkasse 15,- €, beim Privatpatienten für die identische Leistung 5,25 € 😳.
Da uns die GOZ ermöglicht, Faktoren zu steigern, können wir trotzdem in vielen Fällen zu einem Honorar arbeiten, welches sich wirtschaftlich trägt. Anders würde das auch nicht funktionieren, denn welcher Handwerker würde heute noch Stundensätze von vor über 30 Jahren aufrufen? Die Folgen sind allerdings, dass durch die höheren Steigerungsfaktoren viele Privatpatienten und Patienten mit Zusatzversicherung diese Leistung oft nicht vollständig erstattet bekommen. Hochwertige moderne Medizin hat ihren Preis und der wird in den folgenden Jahren nicht sinken.
🚨 unser Aufruf: Gesundheit hat viel mit Eigenverantwortung zu tun ☝️ Macht euch bewusst, dass hochwertige Leistungen kosten. Schaut bei Versicherungen, dass sie auch höhere Steigerungssätze mit abdecken. Und das allerbeste ist eh Prävention‼️Viele Erkrankungen, gerade in unserem Fachgebiet, sind mit entsprechender Mundhygiene, gesunder Ernährung und geeigneten Prophylaxemaßnahmen vermeidbar. Das fängt schon bei den Kleinsten 🧒 an!
🪥🍎🍏🪥🥒🍑🍅🥗🪥🥦🥬🥕🌶️🪥😊