25/08/2021
+++ 3G und Warnstufen – das neue System in Niedersachsen +++
Ab sofort gilt die neue Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen. Zu den wichtigsten Neuerungen gehört einerseits die 3G-Regel und wie sie zukünftig angewendet werden muss. Andererseits wird die 7-Tage-Inzidenz zur Einschätzung der derzeitigen Lage durch sogenannte Warnstufen ergänzt und teilweise abgelöst.
▶ Was sind die Warnstufen?
Die Warnstufen setzen sich aus den folgenden drei Leitindikatoren zusammen: Neuinfektionen und Hospitalisierung pro 100.000 Einwohner*innen und landesweite Intensivbettenbelegung in Prozent. Werden an 5 aufeinander folgenden Werktagen in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt zwei Leitindikatoren überschritten, stellt die Kommune ab dem übernächsten Tag die entsprechende Warnstufe fest.
▶ Was ist die 3G-Regel?
Die drei Gs stehen für „Geimpft, Genesen oder Getestet“.
▶ Wo gilt die 3G-Regel?
Unabhängig von der Inzidenz oder Warnstufe gilt die 3G-Regel in Heimen und Einrichtungen für ältere und pflegebedürftige Menschen sowie Menschen mit Behinderung, bei Zusammenkünften, Veranstaltungen und Sitzungen bei 1000 – 5000 Personen, bei Großveranstaltungen und in Diskotheken, Clubs und Shisha-Bars u.ä.
Bei der Warnstufe 1 oder einer Inzidenz über 50 gilt die erweiterte 3G-Regelung außerdem für folgende Bereiche: Gastronomie und Tourismus, Körpernahe Dienstleistungen, Sport in geschlossenen Räumen und bei Veranstaltungen, Zusammenkünften und Sitzungen mit 25 – 1000 Teilnehmenden.
▶ Was gilt jetzt für den Landkreis Aurich?
👨👩👧👦Kontaktregelung privater Bereich: Die Beschränkung der Personenanzahl wird aufgehoben. Die Einhaltung der 3G-Regelung wird allerdings empfohlen.
🍽Gastronomie & Tourismus: Maskenpflicht im Innenbereich, Kontaktdatenerfassung, Diskotheken, Clubs, u.ä. nur mit 3G-Regel und Kapazitätsbeschränkung.
💶Dienstleistung & Handel: Maskenpflicht im Innenbereich bis zum Sitzplatz, Dokumentation Kontaktdaten bei körpernahen Dienstleistungen
🤾♀️Sport: Keine Beschränkungen, Dokumentation Kontaktdaten in Hallenschwimmbädern u.ä.
🎪Veranstaltung/Zusammenkünfte/Sitzungen: Kontaktdatenerfassung bei mehr als 25 Personen, 3G-Regel ab 1.000 Teilnehmenden
▶ Grundsätzliche Regelungen: Maskenpflicht im Innenbereich, Abstand einhalten, Hygieneregeln beachten, regelmäßiges Lüften
▶ Ab wann ändern sich die derzeit geltenden Regelungen?
Sobald eine Inzidenz von über 50 oder die Warnstufe 1 erreicht ist.