
30/07/2025
Zuzahlungsbefreiungsliste
Für viele verschriebene Medikamente musst du unter bestimmten Voraussetzungen nichts zuzahlen – wenn sie auf der offiziellen Zuzahlungsbefreiungsliste stehen. Wenn du also ein Rezept von deiner Ärztin oder deinem Arzt bekommst und es bei uns in der Apotheke einlösen möchtest, lohnt sich ein kurzer Blick auf diese Liste. Steht das verordnete und tatsächlich abgegebene Medikament dort drauf, entfällt die gesetzliche Zuzahlung – du zahlst keinen Cent extra. Wichtig zu wissen: Die Liste wird regelmäßig aktualisiert, denn Arzneimittelhersteller dürfen zweimal im Monat ihre Preise ändern – und mit ihnen können sich auch die Festbeträge der Krankenkassen anpassen. Wir schauen selbstverständlich für dich nach, aber solltest du auch selbst auf die Zuzahlungsbefreiungsliste schauen wollen, findest du diese auf dem Gesundheitsportal www.aponet.de.
Quelle:
https://www.aponet.de/service/krankenkasse/zuzahlungsbefreiungsliste-fuer-medikamente