10/03/2025
Für eine bedarfsgerechte Patientenversorgung ist es unerlässlich, die Kompetenz und die Fachexpertise der Therapeut*innen zu nutzen und adäquate Beteiligungsmöglichkeiten im G-BA strukturell zu verankern. Daher haben sich alle 17 maßgeblichen Heilmittelverbände auf eine gemeinsame Forderung nach einer stimmberechtigten Vertretung der Heilmittelerbringer*innen im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) verständigt.
Heilmittel sind ein wesentlicher Bestandteil der Gesundheitsversorgung und gewinnen in einer alternden Gesellschaft zunehmend an Bedeutung. Dennoch entscheiden aktuell ausschließlich Ärztinnen und Ärzte, Krankenkassen und Krankenhausgesellschaften über die Versorgung mit Heilmitteln – ein überholtes Modell, das der Grundidee von interprofessioneller Versorgung widerspricht.
Als maßgeblichen Verbände gemäß § 125 SGB V stehen wir insgesamt für nahezu 400.000 Therapeut*innen aus den Bereichen Ergotherapie, Ernährungstherapie, Logopädie, Atem-, Sprech- und Stimmlehre, Physiotherapie und Podologie. Wir übernehmen in Zusammenarbeit mit Ärztinnen und Ärzten, Hebammen und der Pflege wichtige Aufgaben im Gesundheitswesen. Wir therapieren Menschen jeden Alters und sorgen für Teilhabe und mehr Lebensqualität, verhindern Krankheit und Pflegebedürftigkeit, arbeiten präventiv und vermitteln notwendige Gesundheitskompetenzen.
Bislang gibt es für unsere Berufsgruppen weder einen Sitz im G-BA noch Antrags- und Mitberatungsrecht bei Richtlinien und Beschlüssen, die uns selbst betreffen. Deshalb fordern wir maßgeblichen Verbände der Heilmittelerbringer*innen eine angemessene Beteiligung im G-BA!
Hier geht es zu unserer Pressemitteilung:https://www.dbl-ev.de/fileadmin/Inhalte/Dokumente/Service/Meldungen/2024/20250310_PM_Endfassung.pdf