09/10/2021
⚠️Informationen zur Corona-Testung ab dem 11. Oktober 2021- kostenpflichtig⚠️
📍 Unser Antigen-Schnelltest-Angebot bleibt weiterhin für Sie, ohne Voranmeldung, zu folgenden Öffnungszeiten
Montag bis Freitag:
08:00h - 10:00h und 16:00h - 18:00h
Samstag:
08:00h - 10:00h
bestehen.
📍 Ab dem 18.10.2021 bieten wir Ihnen auch PCR-Tests an.
📍 Antigen-Schnelltest :
Ergebnis nach ca. 15 Minuten (Gültigkeit 24 Stunden)
📍 PCR-Test:
Ergebnis nach ca. 30 Minuten (Gültigkeit 48 Stunden)
📍 Eine Testung ist NUR unter Vorlages Ihres gültigen Personalausweises oder Reisepass möglich!
📍 Fusspflegepatienten benötigen einen schriftlichen, negativen Schnelltest, wenn nicht geimpft oder genesen.
➡️ Folgende Personengruppen erhalten weiterhin einen kostenlosen Schnelltest:
⚠️ Personen, die zum Zeitpunkt der Testung noch keine zwölf Jahre alt sind oder erst in den letzten drei Monaten vor der Testung zwölf Jahre alt geworden sind.
⚠️ Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation zum Zeitpunkt der Testung nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können. Das gilt insbesondere bei einer Schwangerschaft im ersten Schwangerschaftsdrittel, da die ständige Impfkommission für diesen Zeitraum bislang keine generelle Impfempfehlung ausgesprochen hat. Die kostenlose Testmöglichkeit besteht auch dann, wenn wegen einer medizinischen Kontraindikation eine Impfung in den letzten drei Monaten vor der Testung nicht möglich war.
⚠️ Personen, die sich wegen einer nachgewiesenen Infektion mit dem Coronavirus selbst in Quarantäne begeben mussten, können sich kostenlos testen lassen, wenn die Testung zur Beendigung der Quarantäne erforderlich ist.
⚠️ Bis zum 31. Dezember 2021 können sich alle, die zum Zeitpunkt der Testung noch minderjährig sind, kostenlos testen lassen. Das gleiche gilt auch für Schwangere. Zwar besteht für diese Personen seit August, bzw. September 2021 eine generelle Impfempfehlung der ständigen Impfkommission. Um diesen Personen ausreichend Zeit zu gewähren, sich über die bestehenden Impfangebote zu informieren und einen vollständigen Impfschutz zu erlangen, haben sie bis Ende des Jahres weiterhin einen Anspruch auf kostenlose Testung.
⚠️ Auch Studierende aus dem Ausland, die sich für ein Studium in Deutschland aufhalten und mit einem im Deutschland nicht anerkannten Impfstoffen geimpft wurden, können sich bis 31. Dezember 2021 kostenlos per Schnelltest testen lassen.
⚠️ Außerdem können Personen, die an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus teilnehmen oder in den letzten drei Monaten vor der Testung an solchen Studien teilgenommen haben, sich kostenlos mittels Schnelltest testen lassen.
➡️ Folgende Nachweise müssen Sie mitbringen um weiterhin einen kostenlosen Antigen-Schnelltest zu erhalten:
⚠️ Wenn Sie aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können, benötigen Sie eine ärztliche Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass bei Ihnen eine MEDIZINISCHE KONTRAINDIKATION gegen eine Schutzimpfung gegen das SARS-COV-2-Virus vorliegt.
⚠️ Wenn Sie schwanger sind, können Sie Ihren Mutterpass als ärztliches Zeugnis zum Nachweis einer Schwangerschaft vorlegen.
⚠️ Für Kinder reicht ein Altersnachweis mit einem gültigen Ausweispapier.
➡️ Wie entscheiden Sie was Sie benötigen :
⚠️ Anbieter, Veranstalter und Betreiber von Einrichtungen oder Veranstaltungen, zu denen Zugangsbeschränkungen bestehen, machen darauf aufmerksam, ob sie Gäste, Besucher oder Nutzer zulassen mit Erleichterungen bei freiwillig weitergehenden Zusatzbeschränkungen, wie freiwilliges 2G oder freiwilliges 3G+.
➡️ Quellen: Deutsche Bundesregierung, BayMBI Nr. 715 ⬅️