06/08/2022
GKV-Finanzstabilisierungsgesetz
KBV und KVen werfen Lauterbach Vertrauensbruch vor
Die Vorstände der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und aller 17 Kassenärztlichen Vereinigungen haben Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach am Freitag in einem Brandbrief aufgefordert, die geplanten gesetzlichen Änderungen zum TSVG im Gesetzentwurf für das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz zu streichen. Sollte Lauterbach an den Plänen festhalten, würden Leistungskürzungen für Patienteninnen und Patienten unvermeidbar. Der änd dokumentiert das Schreiben im Originaltext:
Sollte Lauterbach an den Plänen festhalten, würden Leistungskürzungen für Patienteninnen und Patienten unvermeidbar, betonten die Vorstände der KBV und der 17 KVen.
©änd-Archiv
Schreiben an den Bundesgesundheitsminister, Herrn Prof. Dr. Karl Lauterbach
Leistungskürzungen durch das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz
Sehr geehrter Herr Bundesminister Lauterbach,
mit großer Besorgnis und völligem Unverständnis haben wir zur Kenntnis genommen, dass mit dem Gesetzentwurf für ein GKV-Finanzstabilisierungsgesetz entgegen Ihrem ausdrücklichen Versprechen nunmehr deutliche Leistungskürzungen für Patientinnen und Patienten geregelt werden sollen. Denn genau dies bedeutet die Streichung der Neupatientenregelung. Sie wurde eingeführt, damit Patientinnen und Patienten, die beispielsweise keinen „festen“ Hausarzt, Kardiologen oder Orthopäden haben, einen schnellen unkomplizierten Zugang zur medizinischen Versorgung erhalten. Diese Regelung, von der viele kranke Menschen profitiert haben, wollen Sie streichen. Doch damit nicht genug, auch die offene Sprechstunde wird mit diesem Gesetzesentwurf ihr jähes Ende finden. Denn auch dafür sollen die Ärztinnen und Ärzte keine vollständige Vergütung mehr erhalten.
Damit sind die Leidtragenden natürlich die Patientinnen und Patienten. Und dies, obwohl gerade Sie persönlich diese beiden Instrumente bei ihrer Einführung durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) im Jahr 2019 als sinnvolle Versorgungsverbesserung ausdrücklich befürwortet hatten. Viele Ärztinnen und Ärzte hatten daraufhin – nicht zuletzt personell – investiert und ihre Sprechstundenzeiten ausgebaut, um den Patientinnen und Patienten einen schnellen Zugang zu gewähren. Wenn diese Instrumente nun wegfallen, sehen sich viele Praxen außerstande, ihr teils erheblich ausgeweitetes Leistungsangebot aufrechtzuerhalten.
Die Niedergelassenen standen und stehen zu ihrer Verantwortung und Verpflichtung, die ambulante medizinische Versorgung auch unter erschwerten Bedingungen für ihre Patientinnen und Patienten weiterhin umfänglich aufrechtzuerhalten, wozu gerade auch der Not- und Bereitschaftsdienst und die pandemiebedingte Impftätigkeit gehören, auch unter der Herausforderung der abnehmenden Zeit für ärztliche Leistungserbringung.
Angesichts der bitteren Rücknahme dieser Versorgungsverbesserungen müssen wir nunmehr darauf hinweisen, dass Arbeitskraft und Ressourcen der Niedergelassenen und ihrer Praxisteams endlich sind. Damit werden Auswirkungen im Sinne von Leistungskürzungen für Patientinnen und Patienten unvermeidbar sein, für die nicht die Niedergelassenen, sondern Sie die Verantwortung tragen. Aktuell hat das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) nachgewiesen, dass mehr als jeder vierte gesetzlich versicherte Patient von der Regelung begünstigt wurde. Allein im vierten Quartal 2021 wurden in den Praxen 20 Millionen Neupatienten behandelt. Laut der Analyse des Zi werden insbesondere Kinder und Jugendliche sowie Patienten in den erwerbsfähigen Altersgruppen besonders häufig als Neupatienten behandelt und wären damit besonders betroffen.
Diese von Ihnen, sehr geehrter Herr Bundesminister, im Gesetzentwurf vorgeschlagene versorgungspolitische „Rolle rückwärts“ betrachten wir auch als Bruch Ihres Versprechens aus dem TSVG sowie Ihrer Zusage, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf würden keine Leistungskürzungen verbunden sein – von der Ankündigung im Koalitionsvertrag, die ambulante medizinische Versorgung stärken zu wollen, mal völlig abgesehen. Auf unser Vertrauen in die politische Verlässlichkeit wird dieser Vorgang jedenfalls langfristige Auswirkungen haben.
Wir appellieren nachdrücklich an Ihre Verantwortung gerade auch für die Aufrechterhaltung der ambulanten medizinischen Versorgung und bitten Sie dringend, die geplanten gesetzlichen Änderungen zum TSVG im Gesetzentwurf für das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz zu streichen.
Mit freundlichen Grüßen
Die Vorstände
der Kassenärztlichen Vereinigungen
und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung