
01/03/2023
Entsprechend der Verordnung der Bundesregierung vom 27.02.2023 gibt es veränderte Bedingungen zur Maskenpflicht, die ab heute bis zum 7.4.2023 in Kraft treten. 😷
Für Besucher*innen besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer FFP2 Maske. Es besteht keine Testpflicht mehr, aber bei Symptomen solltet ihr bitte zu Hause bleiben. ☝️ Patient*innen und Ärzt*innen sind von der Maskenpflicht befreit, da sie regelmäßig getestet werden. 👨🏽⚕️👩🏿⚕️
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