Bundesverband Kosmetik und Fußpflegebetriebe Deutschlands

Bundesverband Kosmetik und Fußpflegebetriebe Deutschlands Verband / Arbeitgeberverband in der Beautybranche Der Bundesverband Kosmetik- und Fußpflegebetriebe Deutschlands e.V. Er hat seinen Sitz in Berlin.

ist der Arbeitgeberverband der in Deutschland ansässigen Dienstleister im Bereich Kosmetik, Fußpflege und Wellness. Als Arbeitgeberverband vertritt er die Interessen der in der Branche tätigen Betriebe. Strukturiert ist der Verband in Vorstand, Aufsichtsrat und Mitgliederversammlung. Gemäß Satzung ist der Verband gemeinnützig, dies bedeutet unter anderem, dass alle Vorstände gemäß der Abgabenordnung (AO) nur ehrenamtlich, ohne Vergütung, tätig sein dürfen. Die Mitarbeit an gesetzgebenden Maßnahmen, wie zum Beispiel am Gesetz zu Podologen, zum Berufsbild der Kosmetikerin etc., wird mit Lobbyismus im Deutschen Bundestag gemäß Satzung betrieben.

Die aktuelle Marktbeobachtung der Industrie- und Handelskammer (IHK) zeigt eine enorme Nachwuchsproblematik bei den Beru...
08/06/2020

Die aktuelle Marktbeobachtung der Industrie- und Handelskammer (IHK) zeigt eine enorme Nachwuchsproblematik bei den Berufsbildern der ganzheitlichen Kosmetik auf. In den vergangenen Jahren ist die Nachfrage nach Produkten und Anwendungen im Schönheits-, Gesundheits- und Wellnessbereich stetig gestiegen und ein Ende des Anstiegs ist nicht in Sicht. Dem Industrieverband Körperpflege und Waschmittel (IWK) zufolge lag der Gesamtumsatz allein für Schönheitspflegemittel und Körperpflegeprodukte im letzten Jahr bei über 14 Mrd. Euro. Zudem führen der stetig steigende Online-Handel mit Kosmetik-Produkten und den damit verbundenen Anwendungen, sowie die Digitalisierung der Buchungsprozesse, zu einer stetig steigenden Nachfrage nach Fachkräften, die die Anwendungen durchführen und die entsprechende Geräte bedienen können. Darüber hinaus spielen selbstverständlich die Kenntnisse über die richtige Verwendung der jeweiligen Produkte eine wichtige Rolle. Längst bietet auch der auf den Vertrieb von kosmetischen Produkten spezialisierte Einzelhandel, neben dem reinen Verkauf, auch die dazu passende Anwendung, im großen Stil, an. Darunter fallen alle bekannten und namhafte Konzerne und Firmen, die auf der Suche nach immer neuem und vor allem entsprechend qualifizierten Fachpersonal sind.

Auch der Anteil der Kosmetiker*innen, die 50 Jahre und älter sind, ist kontinuierlich gewachsen, und dies hat sich bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht merklich verändert. Durch den Renteneintritt, der den Zuwachs (Ausbildung, Quereinsteiger) zahlenmäßig stark übersteigt, wird sich diese Entwicklung weiter zuspitzen. Zeichnet man diesen Trend fort, werden in den kommenden Jahren mehrere Hunderttausend Fachkräfte fehlen, um den unzertrennlichen Bedarf der Kosmetik- und Einzelhandels-Branche zu decken. Deshalb müssten nach Ansicht der Verbände jährlich deutschlandweit rund 20.000 neue Fachkräfte ausgebildet werden.

Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass vor allem Kosmetikinstituten, im Einzelhandel und in der Industrie ein zunehmender Bedarf an Kosmetiker*innen besteht, dem ein Mangel an qualifizierten Bewerbern*innen gegenübersteht. Demnach bestehen gute Berufsaussichten für Bewerber*innen mit einer entsprechenden Qualifikation oder Weiterbildung.

Der Mangel an Fachkräften veranlasst alle Unternehmen der Kosmetikbranche dazu, vermehrt Quereinsteiger*innen zu beschäftigen, die sich für den Bereich der ganzheitlichen Kosmetik interessieren.

Die Integrationsmöglichkeiten für Kosmetiker*innen jeglicher Couleur in den ersten Arbeitsmarkt sind seit Jahren ungebrochen hoch und ein Ende ist nicht in Sicht.

25/05/2020

Das digitale und Corona-konforme Hygienemanagement versetzt Sie in die Lage alle betrieblichen Vorsichtsmaßnahmen richtig und gemäß den aktuell geltenden Bestimmungen anzuwenden.
https://deutsches-hygienesiegel.de/

✅ Digitale Erfassung und Ihrer Hygiene-Maßnahmen
✅ Behördenfeste Dokumentation
✅ Sicherheitsaspekte für Mitarbeiter und Kunden
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13/05/2020

Liebe Mitglieder, Liebe Kolleginnen und Kollegen,

inzwischen konnten viele von Ihnen Ihre Kosmetikinstitute und Einrichtungen wieder öffnen. Dies ist für uns alle eine enorme Erleichterung, auch wenn die Rahmenbedingungen teilweise nicht so einfach sind. So sind mit der Öffnung Hygieneauflagen verbunden, um sich persönlich und die Kunden zu schützen.

Um definitiv allen neuen Hygieneauflagen und den damit verbundenen Pflichten gerecht zu werden, können Sie das Deutsche Hygiene Siegel nutzen. https://deutsches-hygienesiegel.de/

Dabei handelt es sich um ein zertifiziertes und digitales Hygienemanagement-System, dass allen gesetzlichen und behördlichen Anforderungen gerecht wird und Sie bei der Einhaltung aller Hygienemaßnahmen, sowie einer automatisierten und behördenfesten Dokumentation, unterstützt.

Durch die einfache Handhabung des Hygienemanagementsystems, ist die mühelose Einhaltung der Hygiene-Vorschriften gewährleistet und bietet Ihnen, der Belegschaft und den Kunden und Geschäftspartnern uneingeschränkte Hygiene-Sicherheit. In diesem Video erhalten Sie einen kleinen Überblick: https://deutsches-hygienesiegel.de/

12/05/2020
Coronakonforme Kundenerfassung für UnternehmerLiebe Kolleginnen und Kollegen,es geht jetzt wieder los, bitte vergessen S...
12/05/2020

Coronakonforme Kundenerfassung für Unternehmer
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

es geht jetzt wieder los, bitte vergessen Sie nicht die behördlich vorgeschrieben Maßnahmen in Ihrem Geschäft durchzuführen. Um Ihnen die rechtliche Sicherheit zu geben und die Arbeit zu erleichtern haben wir hier ein Kundenformular vorbereitet. Sie können dies Formular hier kostenfrei downloaden: https://bit.ly/Kundenerfassung

Zum einen benötigen Sie ein Hygienekonzept für Ihr Geschäft (wenn Parkplätze vorhanden sind - selbst für Diese). Zum anderen müssen Sie jeden Kunden erfassen. Hier reicht nicht die Kundenkartei aus. Sie müssen vielmehr eine Bestätigung Ihres Kunden erhalten, das dieser nicht wissentlich erkrankt ist oder sich sogar in Quarantäne befindet. https://bit.ly/Kundenerfassung

Bitte beachten Sie aber auch die Pflichten aus dem Datenschutz und die damit verbundenen Lösch- und Vernichtungspflichten.

Ihr Bundesverband

11/05/2020

Coronakonforme Kundenerfassung für Unternehmer

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

es geht jetzt wieder los, bitte vergessen Sie nicht die behördlich vorgeschrieben Maßnahmen in Ihrem Geschäft durchzuführen. Zum einen benötigen Sie ein Hygienekonzept für Ihr Geschäft (wenn Parkplätze vorhanden sind - selbst für diese). Zum anderen müssen Sie jeden Kunden erfassen. Hier reicht nicht die Kundenkartei aus. Sie müssen vielmehr eine Bestätigung Ihres Kunden erhalten, das dieser nicht wissentlich erkrankt ist oder sich sogar in Quarantäne befindet.

Um Ihnen die rechtliche Sicherheit zu geben und die Arbeit zu erleichtern haben wir hier ein Kundenformular vorbereitet. Sie können dies Formular hier kostenfrei downloaden:https://www.bundesverband-kosmetik.de/images/CKKF.pdf

Bitte beachten Sie aber auch die Pflichten aus dem Datenschutz und die damit verbundenen Lösch- und Vernichtungspflichten.

Ihr Bundesverband

Bevorstehende Lockerung der CORONA Bestimmungen Gemäß der beschlossenen Lockerungsmaßnahmen unserer Bundesregierung steh...
01/05/2020

Bevorstehende Lockerung der CORONA Bestimmungen

Gemäß der beschlossenen Lockerungsmaßnahmen unserer Bundesregierung steht nun der Wiedereröffnung vieler Geschäfte und Dienstleister bevor.

Bitte achten Sie darauf alle vorgeschriebenen Maßnahmen in Ihrem Betrieb umzusetzen um keine teuren Bußgelder oder erneute Betriebsschließungen zu provozieren.

Der Bundesverband hat mit dem Deutschen Hygiene Siegel in Zusammenarbeit mit der Deutschen Legat Gesellschaft für Zertifizierung mbH ein Corona konformes Hygienemanagement entwickelt, das Sie in die Lage versetzt, alle betrieblichen Vorsichtsmaßnahmen richtig und gemäß den Bestimmungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales BMAS anzuwenden.

Das in Deutschland einzigartige digitale Hygienemanagement des deutschen Hygiene Siegels können Sie hier erreichen: Deutsches Hygiene Siegel:
https://www.deutsches-hygienesiegel.de/

Informationen zu Fusspflege, Kosmetikerin, Ausbildung, BSO 2011, Zertifizierung, Verbandsfusspfleger, Verbandskosmetikerin, Fußpflegeschule Berlin

07/05/2019
18/04/2019

Wir wünschen allen Mitgliedern und Interessierten ein frohes Osterfest. Ihr Bundesverband Kosmetik

10/10/2018

Strahlenschutzverordnung

Nachsatz:

Unsere Aktivitäten zeigen die ersten Erfolge. Der Wirtschaftausschuss und weitere Ausschüsse der Bundesregierung haben dem Bundesrat Empfehlungen zur Abstimmung über das NiSV am 19.Oktober 2018 gegeben. Hier soll die Verordnung speziell im Bereich der Kosmetikbranche entschärft werden. Nachzulesen sind diese Empfehlungen beim BMU. Es bleibt nun abzuwarten wie der Bundesrat am 19. Oktober 2018 entscheiden wird. Wir unterrichten Sie.

Ihr
Bundesverband Kosmetik

08/10/2018

Wir danken allen Herstellern und weiteren Verbänden, die unsere Informationsangebote zur Strahlenschutzverordnung erwähnen.

Ihr Bundesverband Kosmetik

08/10/2018

Bundesverband Kosmetik und Fußpflegebetriebe Deutschlands informiert:

Aktuell - Strahlenschutzgesetz

Aus gegebenem Anlass veröffentlichen wir hier sehr kurzfristig Informationen zum Strahlenschutzgesetz.

Mit der Verordnung der Bundesregierung

"Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts"

wurde die gesamte Kosmetikbranche kurzfristig zum Jahresende (Inkrafttreten zum 01.01.2019) vor fast unüberwindbare Probleme gestellt. Hier nachzulesen

So regelt Artikel 4 der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen unter

§ 1 Anwendungsbereich

(1) Diese Verordnung gilt für den Betrieb von Anlagen zur Anwendung nichtionisierender Strahlung am Menschen, die zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken gewerblich oder im Rahmen sonstiger wirtschaftlicher Unternehmungen eingesetzt werden…

Die Verordnung ist selbst für Juristen mit einem Umfang von 546 Seiten nur schwer zu verstehen.

Fazit ist: Sie als Kosmetikbetrieb oder Schule dürfen, wenn Sie nichts unternehmen, ab dem 1.01.2019 weder Ultraschall-, noch Radiofrequenz-, noch Kavitations-, noch IPL-, noch elektrische Mesoporationsgeräte einsetzen oder auf ihnen am Modell ausbilden.

Das bedeutet kurz, ohne die entsprechenden Maßnahmen, ist Ihnen der größte Teil der apparativen Kosmetik verboten.

Um Ihnen Rechtssicherheit und einen konkreten Weg in die Zukunft zum Erhalt Ihres Unternehmens aufzuzeigen, findet am

07. Oktober 2018 in Berlin (sehr kurzfristig – es eilt) eine Informationsveranstaltung statt. Fand bereits statt. Für weitere Veranstaltungen kontaktieren Sie uns bitte.

Es werden zwei hochrangige Referenten (ehem. Mitarbeiter der Bundesregierung, Strahlenschutzbeauftragte, Medizinprodukteberater) vor Ort sein. Weiterhin sind unsere Fachleute vom Bundesverband ebenfalls vor Ort.

Inbegriffen ist ein gemeinsames Mittagessen vor Ort.

Rückfragen zum Seminar gern unter 030-555773020. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir telefonisch keine Fragen zum Strahlenschutzgesetz oder den angegliederten Verordnungen beantworten können. Wir erhalten schon jetzt mehrere hundert Anrufe am Tag von verunsicherten Kosmetikerinnen und Kosmetikern.

Ihr
Bundesverband Kosmetik
Unter den Linden 16
10117 Berlin
Telefon + 49 30 555 77 3020
Vorstand Renate Ida Marie Henkel, Anke Barzik (Vorsitzende), Yvonne D. Nelson-Stoltenberg
eingetragen im Amtsgericht Berlin Charlottenburg unter VR 11167 NP

Datenschutz

02/02/2018

Deutsches Hygiene Siegel®



Die große Anzahl der in Deutschland geltenden Hygienevorschriften, ob nun das Infektionsschutzgesetz oder die in den Bundesländern bestehenden Hygieneverordnungen, selbst das Arbeitsschutzgesetz und das Medizinproduktegesetz, all diese Rechtsgrundlagen, um nur die wichtigsten zu nennen, halten Bestimmungen für Unternehmen im Bereich Wellness, Kosmetik/Fußpflege, der Podologie sowie aller Berufszweige, die mit dem Körper arbeiten, vor.
Aufgrund dieser Vielzahl der Bestimmungen und Vorschriften können Sie leicht wesentliche Verpflichtungen übersehen.
Und genau hier setzt das Deutsche Hygiene Siegel® an. Von unseren Experten wurde ein Prüf- und Auszeichnungssystem entwickelt, das Ihnen die fehlende Sicherheit gibt, die Sie für Ihre tägliche Arbeit benötigen. Mit einer Auszeichnung durch das Deutsche Hygiene Siegel ® erfüllen Sie mit Garantie alle behördlichen Voraussetzungen und können jeder Prüfung entgegen treten.
Zeigen Sie Ihren Kunden, dass Ihr Betrieb alle hygienischen Voraussetzungen erfüllt.

Unsere Experten

Unser gesamtes Team steht für alle Fragen zu Ihrer Verfügung. Gesetzesrevisionen, Neuigkeiten, Aktualisierungen und neue Techniken; erfahren Sie mehr von ihrem Team Deutsches Hygiene Siegel®
Mehr Informationen bedeutet mehr Sicherheit für Sie.

1. Was müssen Sie unternehmen?
: Sie stellen einen Antrag auf Zulassungsverfahren nach dem Deutschen Hygiene Siegel®
2. Wie lange dauert das Zulassungsverfahren?
: Im Schnitt 4 bis 8 Wochen.
3. Wieviel kostet mich das Zulassungsverfahren?
:Die Preise entnehmen Sie bitte der aktuellen Preisliste. Als Mitglied im Bundesverband erhalten Sie einen Sonderpreis.

16/10/2017

Wir wünschen allen unseren Mitgliedern, Landesschulen und Interessenten einen schönen Start in die Woche. 🍁🍁

22/08/2017

Wir wünschen unseren Mitgliedern und Interessen einen schönen Wochenstart
Ihr Bundesverband Kosmetik

14/04/2017

Wir wünschen allen unseren Mitgliedern und Interessenten ein schönes Osterfest.

Ihr Bundesverband Kosmetik.

17/03/2017

Wir wünschen allen unseren Mitgliedern und Interessenten ein schönes Wochenende.

Ihr Bundesverband Kosmetik und Fußpflegebetriebe Deutschlands

23/01/2017

Wir wünschen all unseren Mitgliedern und Interessierten eine schönen und erfolgreichen Start in die Woche.

Ihr Bundesverband Kosmetik und Fußpflegebetriebe Deutschlands e.V.

Adresse

Unter Den Linden 21
Berlin
10117

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Lassen Sie sich von uns eine E-Mail senden und seien Sie der erste der Neuigkeiten und Aktionen von Bundesverband Kosmetik und Fußpflegebetriebe Deutschlands erfährt. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht für andere Zwecke verwendet und Sie können sich jederzeit abmelden.

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