Bundesprüfstelle für chronische Atramentitis und Hautperforation

Bundesprüfstelle für chronische Atramentitis und Hautperforation Sie befinden sich auf der offiziellen Facebookpräsenz der Bundesprüfstelle für Atramentitis und Hautperforation.

Auf diesen Seiten informieren wir Sie über die chronische Atramentitis sowie Heil- und Präventionsmethoden und die vollständige Diskriminierung der Betroffenen.

17/08/2016

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

aufgrund der aktuellen soziopolitischen Lage möchten wir die zu Ende gehende Sommerpause nutzen, um mit einem verbreiteten Missverständnis aufzuräumen.

In den vergangenen Wochen und Monaten machte vermehrt die Meldung die Runde, Bundeskanzlerin Frau Dr. Merkel sei Schuld. Wir haben das mit wissenschaftlichen Methoden überprüft und kamen in mehr als 95% der Fälle zu dem Schluss, dass Frau Dr. Merkel nicht Schuld war. Dies konnten wir anhand der erfassten Daten, die aus einer unbeantworteten Anfrage bei Frau Dr. Merkel und unseren gesicherten Erkenntnissen bestehen, zweifelsfrei nachweisen.
Nur wenig überraschend ließ sich aus den Daten hingegen ableiten, dass überwiegend Tätowierte Schuld sind. Da wir uns aber nicht alleine auf bereits beendete Studien berufen wollten, haben wir einigen tätowierten Testpersonen Aufgaben übertragen, die zwangsläufig zu Fehlentscheidungen führen mussten. Das Ergebnis hat unsere Untersuchungen bestätigt, im Falle einer Fehlentscheidung war in 100% der Fälle ein Tätowierter Schuld.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihre Bundesprüfstelle für chronische Atramentitis und Hautperforation

09/09/2015

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

aufgrund aktueller Geschehnisse und einer großzügigen Sachspende der Familienministerin haben wir uns entschlossen, Ihnen vorab die noch nicht peer reviewten Ergebnisse unserer Studie zur Zeugungsfähigkeit von männlichen künstlich pigmentierten Personen vorzustellen.

Im Rahmen dieser Studie wurden 10 männliche nahezu vollständig künstlich pigmentierte Testpersonen aus der gesellschaftlichen Mitte ausgewählt. Sie alle gaben zu Protokoll, dass ausschließlich handelsübliche Tätowiertinte verwendet wurde. Eine Kontrollgruppe bestand aus 50 weiblichen Testpersonen aus dem Bodybuilding-Umfeld ohne Zusatzpigmentierung.
Beide Gruppen wurden gemeinsam in ein speziell hergerichtetes Umfeld gebeten und dort für acht Stunden unter Beobachtung versteckter Kameras alleine gelassen. Das Umfeld wurde derart gewählt, dass es einen erotisierenden Effekt hatte. Unsere unabhängigen Empfangsdamen konnten diese Wirkung im Vorfeld vollumfänglich bestätigen.

Nach acht Stunden verließ zunächst die Kontrollgruppe die Testumgebung, alle schienen wohlauf und gutgelaunt. Eine spätere Umfrage bestätigte diese Beobachtung.
Nachdem sie sich versichert hatten, dass die Kontrollgruppe den Bereich verlassen hatte, kam auch die Testgruppe herausgehumpelt. Diese Gruppe war weitaus weniger euphorisch, was schließlich auch die Umfrageergebnisse bestätigten.

Nach Auswertung der Kameraaufnahmen wurde schnell klar, dass die Testgruppe der künstlich Maximalpigmentierten trotz der anregenden Umgebung und von unseren Wissenschaftlern im Vorfeld verabreichten Aphrodisiaka innerhalb der ersten zwei Stunden keine Annäherungsversuche an die Kontrollgruppe stattfand.
Nach ziemlich genau der Hälfte der dritten Stunde traten die Testpersonen nach längerer Beratungszeit auf die Kontrollgruppe zu. Aufgrund fehlender Mikrofonierung des Raumes, auf die aus Datenschutzgründen verzichtet wurde, ist nicht rekonstruierbar, welcher Dialog genau stattfand, beide Gruppen weigerten sich im Anschluss, die Geschehnisse zu kommentieren.
Einige zögerliche Versuche eines Körperkontaktes seitens der Testpersonen später war die Schlägerei in vollem Gange.

Die endgültige Auswertung der Studie liegt derzeit bei unseren Experten. Bisher herrscht allerdings die einhellige Meinung vor, dass die Vorurteile gegenüber der Potenz der Testpersonen (aus dem Volksmund: "Tätowierte haben kleine Pi**el und keine Eier") berechtigt waren. Unsere Experimente scheinen dies zu bestätigen, eine abschließende Bewertung erwarten wir in den kommenden Wochen.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihre Bundesprüfstelle für chronische Atramentitis und Hautperforation

03/09/2015

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

wir freuen uns, Ihnen heute die Ergebnisse der aktuellen Studien zur Beeinflussung des Gehirns durch Bestandteile von Tätowiertinte präsentieren zu können.
Wir haben hierbei hauptsächlich die Auswirkungen von Dihydrogenmonoxid (DHMO), das in fast jeder Tätowiertinte in signifikanten Mengen vorhanden ist, auf den Lobus frontalis, den Lobus temporalis, sowie auf den Gyrus angularis untersucht.
Bei diesen Studien wurde von Tierversuchen Abstand genommen, da derzeit die rechtliche Grundlage für Tinteninjektionen an lebenden Tieren nicht abschließend geklärt ist.

Die Ergebnisse unserer Studien zeigen deutliche Störungen in den sprachverarbeitenden Zentren des Gehirns. Vor allem im linken Lobus temporalis konnte nach der Behandlung der Testobjekte mit Dihydrogenmonoxid ein deutlicher Rückgang der Neuronenaktivität festgestellt werden. Gewebeproben zeigten zudem eine hohe Konzentration des DHMO im Hirngewebe.
Die Auswirkungen am lebenden Objekt können wie folgt beschrieben werden:

- Störung der Fähigkeit, ähnliche Wörter und deren bedeutungen auseinanderzuhalten (beispielsweise: "dass/das", "mein/dein", "seit/seid")
- Wahrnehmungsstörungen beim Lesen komplexer Texte
- Unfähigkeit, die Regeln der Grammatik und Interpunktion anzuwenden
- Tourette-ähnliche Anfälle, d. h. willkürliches Schreiben von Schimpfwörtern und Verfallen in Slang-Sprache

Zusätzlich zu den rein sprachlichen Störungen konnte zudem bei einem Großteil der Experimente beobachtet werden, dass die Gewaltbereitschaft der Testobjekte mit der Menge an aufgenommenem DHMO korellierte.
Ebenso scheint analog zur Zuordnung von Possessivpronomen auf sprachlicher Ebene auch das Verständnis der zugrundeliegenden Konzepte gestört zu sein. Einige unserer Laborgegenstände vermissen wir bis heute.

Wir werden an dieser Stelle in Kürze detaillierte Informationen zur Verfügung stellen, wie mit DHMO-Vergiftungen durch Tätowiertinte umzugehen ist und wie man diese sicher diagnostiziert.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihre Bundesprüfstelle für chronische Atramentitis und Hautperforation

24/08/2015

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

aufgrund zahlreicher Nachfragen besorgter Bürger haben wir uns entschlossen, Ihnen heute eine kurze Zusammenfassung des für Anfang 2017 geplanten Gesetzes zur Erhaltung der Epidermis (im Volksmund auch "Reinhautparagraph" genannt) zu geben, die Ihnen schon im Vorfeld helfen soll, dringende Fragen zu klären.
Die Fragen wurden von unserem Onlineredaktionsteam zusammengetragen und von unserem Chefdermatologen und Institutsleiter, Herrn Dr. S. A. Tire, zusammengestellt und beantwortet.

- Worum geht es bei dem Gesetz zur Erhaltung der Epidermis?
"Das Gesetz zur Erhaltung der Epidermis (GEEp) ist ein Gesetzespaket, das bereits im Juli 2013 auf den Weg gebracht und vor kurzem vom Bundesrat bestätigt wurde.
Ziel dieses Gesetzes ist es, die Kosten der Krankenkassen für Behandlungen von selbstverschuldeten Epidermisperforationen und der auftretenden Folgeerkrankungen zu senken."

- Wann tritt das Gesetz zur Erhaltung der Epidermis in Kraft?
"Das Gesetzespaket wird aufgrund der benötigten infrastrukturellen Anpassungen leider erst im Januar 2017 in Kraft treten."

- Was genau beinhaltet das Gesetz zur Erhaltung der Epidermis?
"Das Gesetzespaket klärt abschließend den Behandlungsumfang von Bürgern mit selbstverschuldeten Epidermisperforationen, Einlagerungen von Giftstoffen in die Haut und Pigmentierungsveränderungen des sichtbaren Hautbildes.
Ab dem 1. Januar 2017 sind derlei krankhafte Veränderungen an jeglichen Hautpartien anzeigepflichtig, es reicht hierzu ein kurzer Besuch beim Hausarzt oder Dermatologen, der die Schäden aufnimmt und an die zuständige Meldestelle weiterleitet. Der Prozess wurde so unbürokratisch wie möglich gestaltet.
Bürger, die bis zum 1. Juli 2017 der Meldepflicht nicht nachgekommen sind, müssen mit einem Bußgeld rechnen, dessen endgültige Höhe derzeit noch nicht feststeht. Mitbürger, die nach diesem Zeitpunkt den Verdacht haben, einen Bürger mit ungemeldeten Läsionen aufgetan zu haben, sind angehalten, diesen bei der zuständigen Stelle zu melden. Eine entsprechende Aufwandsentschädigung, deren Höhe derzeit ebenfalls noch nicht feststeht, erhalten sie nach erfolgreicher Überprüfung der Meldung.
Jeder regulär gemeldete Bürger wird, sofern es die Kapazitäten zulassen, zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Behandlungstermin bei einem ortsansässigen geprüften Dermatologen bekommen. Dort stehen die benötigten Geräte und auch das Fachwissen zur Verfügung, um die Hautschäden zu begutachten und langfristig zu beheben.
Aufgrund der zu erwartenden hohen Anzahl von Patienten wird allerdings damit gerechnet, dass die Behandlung bei vielen Bürgern nicht zeitnah durchgeführt werden kann. Zu diesem Zwecke werden bis zum 31.6.2017 Sammelstellen fertiggestellt sein, in denen die Bürger bis zu ihrer Behandlung untergebracht werden können."

- Betrifft das Gesetz zur Erhaltung der Epidermis auch andere, nicht selbstverschuldete Hauterkrankungen?
"Nein, andere Hauterkrankungen wie beispielsweise Leberflecke, Sonnenbrand und Leichenblässe werden wie gehabt kassentechnisch abgerechnet und vom Haus- oder Hautarzt behandelt. Auch selbstverschuldete Hautschäden, die nicht durch gezielte Perforation der Epidermis hervorgerufen wurden, fallen nicht unter den neuen Paragraphen."

- Warum wurde das Gesetz zur Erhaltung der Epidermis verabschiedet?
"Die finanzielle Belastung der Krankenkassen durch die zunehmende Perforation und Durchsetzung der Epidermis mit körperfremden Stoffen hat in den letzten Jahren massiv zugenommen. Die Anzahl der benötigten Behandlungen ist in den letzten drei Jahren laut unseren Statistiken um 73,6% gestiegen.
Um dem Steuerzahler eine Erhöhung der Abgaben zu ersparen hat sich der Gesetzgeber entschlossen, eine einmalige flächendeckende Behandlung aller Betroffenen einkommensunabhängig für die Betroffenen kostenlos durchzuführen. Das Gesetz zur Erhaltung der Epidermis sorgt dabei langfristig dafür, dass zukünftige Behandlungen deutlich seltener anfallen und so der Steuerzahler generell entlastet werden kann."

Wir hoffen, dass Ihnen dieser Artikel hilft, andere besorgte Mitbürger aufzuklären und ihnen aufzuzeigen, dass das neue Gesetz notwendig und sinnvoll ist.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihre Bundesprüfstelle für chronische Atramentitis und Hautperforation

23/08/2015

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

im Rahmen des aktuellen Studienprogramms zum Einfluss gewöhnlicher Tätowiertinte auf die für Aggression zuständigen Hirnregionen kam es leider zu Verzögerungen der Forschungsarbeiten.

Bereits am 23.07.2015 kam es zu einem bedauerlichen Zwischenfall, bei dem sich einige der Testobjekte befreien konnten, eine Reihe von Laboren beschädigte und medizinische Gegenstände entwendete.
Die Ordnungskräfte wurden selbstverständlich verständigt, eine Gefahr für die Bevölkerung hat zu keinem Zeitpunkt bestanden.

Einige der in Laborversuchen als besonders aggressiv aufgefallenen Testobjekte befinden sich allerdings noch auf der Flucht, die Polizei wird in wenigen Stunden Fahndungshinweise herausgeben.
Der vermutliche Aufenthaltsort ist derzeit Berlin-Friedrichshain, es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die möglicherweise inzwischen bewaffneten Testobjekte den Nahverkehr genutzt haben, um den Standort zu wechseln.

Wir werden natürlich unabhängig dieses bedauerlichen Verlustes von Testmaterial unsere Forschungen in Ihrem Interesse weiterführen.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihre Bundesprüfstelle für chronische Atramentitis und Hautperforation

Adresse

Tintlingsstraße 84
Berlin
10117

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