24/08/2015
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
aufgrund zahlreicher Nachfragen besorgter Bürger haben wir uns entschlossen, Ihnen heute eine kurze Zusammenfassung des für Anfang 2017 geplanten Gesetzes zur Erhaltung der Epidermis (im Volksmund auch "Reinhautparagraph" genannt) zu geben, die Ihnen schon im Vorfeld helfen soll, dringende Fragen zu klären.
Die Fragen wurden von unserem Onlineredaktionsteam zusammengetragen und von unserem Chefdermatologen und Institutsleiter, Herrn Dr. S. A. Tire, zusammengestellt und beantwortet.
- Worum geht es bei dem Gesetz zur Erhaltung der Epidermis?
"Das Gesetz zur Erhaltung der Epidermis (GEEp) ist ein Gesetzespaket, das bereits im Juli 2013 auf den Weg gebracht und vor kurzem vom Bundesrat bestätigt wurde.
Ziel dieses Gesetzes ist es, die Kosten der Krankenkassen für Behandlungen von selbstverschuldeten Epidermisperforationen und der auftretenden Folgeerkrankungen zu senken."
- Wann tritt das Gesetz zur Erhaltung der Epidermis in Kraft?
"Das Gesetzespaket wird aufgrund der benötigten infrastrukturellen Anpassungen leider erst im Januar 2017 in Kraft treten."
- Was genau beinhaltet das Gesetz zur Erhaltung der Epidermis?
"Das Gesetzespaket klärt abschließend den Behandlungsumfang von Bürgern mit selbstverschuldeten Epidermisperforationen, Einlagerungen von Giftstoffen in die Haut und Pigmentierungsveränderungen des sichtbaren Hautbildes.
Ab dem 1. Januar 2017 sind derlei krankhafte Veränderungen an jeglichen Hautpartien anzeigepflichtig, es reicht hierzu ein kurzer Besuch beim Hausarzt oder Dermatologen, der die Schäden aufnimmt und an die zuständige Meldestelle weiterleitet. Der Prozess wurde so unbürokratisch wie möglich gestaltet.
Bürger, die bis zum 1. Juli 2017 der Meldepflicht nicht nachgekommen sind, müssen mit einem Bußgeld rechnen, dessen endgültige Höhe derzeit noch nicht feststeht. Mitbürger, die nach diesem Zeitpunkt den Verdacht haben, einen Bürger mit ungemeldeten Läsionen aufgetan zu haben, sind angehalten, diesen bei der zuständigen Stelle zu melden. Eine entsprechende Aufwandsentschädigung, deren Höhe derzeit ebenfalls noch nicht feststeht, erhalten sie nach erfolgreicher Überprüfung der Meldung.
Jeder regulär gemeldete Bürger wird, sofern es die Kapazitäten zulassen, zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Behandlungstermin bei einem ortsansässigen geprüften Dermatologen bekommen. Dort stehen die benötigten Geräte und auch das Fachwissen zur Verfügung, um die Hautschäden zu begutachten und langfristig zu beheben.
Aufgrund der zu erwartenden hohen Anzahl von Patienten wird allerdings damit gerechnet, dass die Behandlung bei vielen Bürgern nicht zeitnah durchgeführt werden kann. Zu diesem Zwecke werden bis zum 31.6.2017 Sammelstellen fertiggestellt sein, in denen die Bürger bis zu ihrer Behandlung untergebracht werden können."
- Betrifft das Gesetz zur Erhaltung der Epidermis auch andere, nicht selbstverschuldete Hauterkrankungen?
"Nein, andere Hauterkrankungen wie beispielsweise Leberflecke, Sonnenbrand und Leichenblässe werden wie gehabt kassentechnisch abgerechnet und vom Haus- oder Hautarzt behandelt. Auch selbstverschuldete Hautschäden, die nicht durch gezielte Perforation der Epidermis hervorgerufen wurden, fallen nicht unter den neuen Paragraphen."
- Warum wurde das Gesetz zur Erhaltung der Epidermis verabschiedet?
"Die finanzielle Belastung der Krankenkassen durch die zunehmende Perforation und Durchsetzung der Epidermis mit körperfremden Stoffen hat in den letzten Jahren massiv zugenommen. Die Anzahl der benötigten Behandlungen ist in den letzten drei Jahren laut unseren Statistiken um 73,6% gestiegen.
Um dem Steuerzahler eine Erhöhung der Abgaben zu ersparen hat sich der Gesetzgeber entschlossen, eine einmalige flächendeckende Behandlung aller Betroffenen einkommensunabhängig für die Betroffenen kostenlos durchzuführen. Das Gesetz zur Erhaltung der Epidermis sorgt dabei langfristig dafür, dass zukünftige Behandlungen deutlich seltener anfallen und so der Steuerzahler generell entlastet werden kann."
Wir hoffen, dass Ihnen dieser Artikel hilft, andere besorgte Mitbürger aufzuklären und ihnen aufzuzeigen, dass das neue Gesetz notwendig und sinnvoll ist.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihre Bundesprüfstelle für chronische Atramentitis und Hautperforation