14/06/2024
Künftig soll das Auftragen von Fluoridlack zur Zahnschmelzhärtung für alle Kinder bis zum 6. Geburtstag eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung sein. Bisher ist es so, dass Fluoridierungsmaßnahmen bei Kindern unabhängig vom Kariesrisiko lediglich 2x je Kalenderjahr nur vom 6. Lebensmonat bis zum 33. Lebensmonat als Kassenleistung in Anspruch genommen werden konnten.
Künftig soll das Auftragen von Fluoridlack zur Zahnschmelzhärtung für alle Kinder bis zum 6. Geburtstag eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung sein. Der Anspruch besteht dann unabhängig davon, ob das Kariesrisiko als hoch eingeschätzt wird oder nicht.