01/05/2026
Ende der Erstattungsfähigkeit für Blüten
Cannabis-Verbände warnen vor Folgen des Gesundheits-Sparpakets
Durch die geplanten Einsparungen bei der GKV-Erstattung von Cannabisblüten sehen verschiedene Fachverbände die Gefahr von Versorgungsabbrüchen. Zudem seien die Kosteneinsparung falsch kalkuliert.
Erstellt am 29.04.2026, 16:45 Uhr
Kommt bald das Aus für die Blüten-Erstattung? (Foto: IMAGO/teamwork)
Mehrere Fachverbände warnen in einer gemeinsamen Stellungnahme vor den Folgen des heute im Bundeskabinett verabschiedeten Gesundheits-Sparpakets. In dem Paket ist unter anderem auch das Ende der Erstattungsfähigkeit von Cannabis-Blüten vorgesehen. Weiterhin erstattungsfähig bleiben Extrakte und Fertigarzneimittel. Dass die Kosten für Blüten nun nicht mehr von den Kassen übernommen werden sollen, würde Chroniker, Schwerkranke und Palliativ-Patienten besonders hart treffen.
„Für viele schwerkranke Patientinnen und Patienten sind Cannabisblüten kein ‚Lifestyle-Produkt‘, sondern die Therapie, die ihnen überhaupt erst ein Stück Lebensqualität ermöglicht“, betont Daniela Joachim vom Bund Deutscher Cannabis-Patienten.
Extrakte sind kein Ersatz
Extrakte könnten Blüten nicht gleichwertig ersetzen. Insbesondere der schnellere Wirkungseintritt sei für akute Schmerzen, Spastiken, Übelkeit oder Migräne entscheidend. Erhobene Daten würden zudem nahelegen, dass bei verordneten Cannabis-Blüten die Therapieabbruchraten geringer seien – ebenso wie berichtete Nebenwirkungen.
Auch das Argument einer erhöhten Suchtgefahr bei inhalativer Anwendung sei wissenschaftlich nicht belegt. Missbrauchs- oder Abhängigkeitsentwicklungen gebe es nur in einem „verschwindend geringen Anteil der Fälle“.
Hohe medizinische Qualitätsstandards sind garantiert
Die bemängelte fehlende Standardisierung von Blüten könne durch die geltenden strengen GACP- und GMP-Standards widerlegt werden. Geringfügige Schwankungen der Wirkstoffkonzentration seien klinisch beherrschbar.
„Die Versorgung mit medizinischen Cannabisblüten erfolgt heute über etablierte, hochqualifizierte Apothekenstrukturen mit speziellen Qualitäts-, Dokumentations- und Beratungsprozessen“, sagte die Geschäftsführerin des Verbandes der Cannabis versorgenden Apotheken, Dr. Christiane Neubaur. Diese Strukturen sicherten eine verantwortungsvolle, kontrollierte und fachgerechte Versorgung. Ihre faktische Entwertung durch einen pauschalen Leistungsausschluss sei „gesundheitspolitisch kurzsichtig“.
Versorgungsabbrüche drohen
Die Verbände bezweifeln auch das veranschlagte Einsparpotenzial für die GKV. So sei eine absehbare Verlagerung auf teurere Arzneimittel nicht mit einkalkuliert worden. Zudem würden sich viele schwerkranke Patienten keine Selbstzahlung leisten können. Versorgungsabbrüche und das Ausweichen auf andere Beschaffungswege wären die Folge, warnte Dirk Heitepriem, Präsident des Branchenverbandes Cannabiswirtschaft. Die Cannabis-Verbände sehen in den Plänen der Regierung einen unmittelbaren Eingriff in die ärztliche Therapiehoheit.
Dadurch, dass schwerkranken Patienten der Zugang zu einer für sie wirksamen Therapie verwehrt werde, würde deren Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzt, argumentieren sie. Zudem sehen die Verbände einen Verstoß gegen den verfassungsrechtlich relevanten Vertrauensschutz. Demnach darf der Staat enttäuschtes Vertrauen nicht beliebig verursachen, sondern muss Rechtssicherheit und Berechenbarkeit garantieren.
Unterzeichner der Stellungnahme sind die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V. (ACM), der Bund Deutscher Cannabis-Patienten (BDCan), der Branchenverband Cannabiswirtschaft (BvCW), der Bundesverband pharmazeutischer Cannabinoidunternehmen (BPC) und der Verband der Cannabis versorgenden Apotheken (VCA).
Deshalb fordern die unterzeichnenden Verbände die Regierung auf, von ihren Plänen abzurücken und die Erstattungsfähigkeit für Cannabis-Blüten beizubehalten.