03/11/2018
Die neue Strahlenschtzverordnung (StrSchV) die zum 01.01.2919 in Kraft tritt, hat natürlich auch Auswirkungen auf den Heilpraktikerstand. Ich glaube natürlich nicht, dass es viele Heilpraktiker gibt die Tatooentfernungen mittels Laser vornehmen, aber es betrifft ja auch andere Therapiegeräte mit "nicht ionisierenden Strahlen" wie zum Beispiel Ultraschalltherapie-Geräte, Softlaser Akupunkturgeräte, Hochfrequenztherapie-Geräte etc. . Aber es bleibt erst einmal abzuwarten ob und wie die Berufsverbände hier Klarheit schaffen und dazu Stellung nehmen werden.
Andereseits muss auch nicht jede möglich-machbare Behandlungsmethode in einer Naturheilpraxis durchgeführt werden, wenn der Heilpraktiker nicht auch fundiert dafür ausgebildet bzw. fortgebildet ist.