26/11/2025
Auch wenn Sie sich nicht gerne mit dem Thema befassen, sollte die Thematik des Erbes rechtzeitig besprochen und entsprechend geregelt werden. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass sich, wenn Sie persönlich die zu pflegende Person pflegen, unter bestimmten Voraussetzungen die später anfallende Erbschaftssteuer mindern lässt.
Das Thema wird natürlich nicht gerne besprochen, da eine solche Situation nur eintritt, wenn die von Ihnen gepflegte Person, die Ihnen sehr nahesteht, verstirbt. Aber gerade deshalb sollte über die Möglichkeit, die Erbschaftssteuer mindern zu können, gesprochen werden. Während der Zeit der Pflege müssen Sie sehr viel Abstriche in Ihrem Privatleben hinnehmen. Dies tun Sie sicherlich gerne und mit ganzem Herzen. Die dann verstorbene Person würde sich jedoch bestimmt wünschen, dass Sie sich nach Ihrem Tod mit dem zu Recht gesparten Betrag lieber einen lang gehegten Traum erfüllen oder es für etwas Sinnvolles nutzen, anstatt mehr als notwendig Steuern zu zahlen.
Sprechen Sie uns gerne an und informieren sich zu den Möglichkeiten.