13/03/2025
Polizeikontrolle: Angaben, die du machen musst, und andere, die du verweigern kannst. Hier ein Überblick:
Angaben, die du machen musst:
1. Personalien:
Name
Anschrift
Geburtsdatum
Geburtsort
Staatsangehörigkeit
Allgemeinen Ausweispflicht nach dem Personalausweisgesetz (§ 1 PAuswG)
2. Fahrzeugbezogene Angaben:
Führerschein vorzeigen (§ 4 FEV)
Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) vorzeigen (§ 11 FZV)
Bei Verdacht auf Alkohol-/Drogenkonsum: Fahrzeugschlüssel aushändigen, falls du fahruntüchtig bist.
Angaben, die du nicht machen musst:
1. Aussagen zur Sache:
Du musst keine Aussagen zu einem möglichen Vergehen oder einer Straftat machen.
Es gibt keine Pflicht, dich selbst zu belasten (Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit)
2. Angaben zu deinem Aufenthaltsort oder deinem Ziel:
Wenn die Polizei fragt, wohin du fährst oder woher du kommst, musst du das nicht beantworten.
3. Durchsuchung ohne Grund:
Du musst einer freiwilligen Durchsuchung deines Autos oder deiner Person nicht zustimmen, es sei denn, es liegt ein richterlicher Durchsuchungsbefehl oder eine Gefahr im Verzug vor.
4. Alkohol- oder Drogentests:
Ein freiwilliger Atemalkoholtest oder Drogenschnelltest kann verweigert werden.
Falls die Polizei jedoch Anzeichen von Fahruntüchtigkeit feststellt, kann eine Blutentnahme angeordnet werden – dann ist die Verweigerung nicht möglich (§ 81a StPO).
Tipps:
Bleib höflich und ruhig – unnötige Konfrontation kann die Situation verschärfen.
Nichts unterschreiben, was du nicht verstehst – du bist nicht verpflichtet, Protokolle oder Aussagen zu unterschreiben.
Nutze dein Schweigerecht, wenn du dir unsicher bist, und verlange gegebenenfalls einen Anwalt.
MPU Beratungsstelle Biedenkopf
Praxis für psychologische Beratung
Sucht- und Präventionsberatung
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