02/04/2022
Update zur neuen Coronaschutzverordnung für NRW
Liebe Patientinnen und Patienten,
mit der neuen CoronaSchVo des Landes NRW vom 03.04.2022 ist der Zugang zur Praxis wieder OHNE 3G Nachweis möglich.
Es besteht jedoch weiterhin die MASKENPFLICHT !
(FFP-2 oder OP Maske)
Wir bitten Sie folgende Auflagen und Maßnahmen zu beachten:
1. Betreten Sie die Praxis NUR mit medizinischem Mund-Nasen-Schutz
2. Halten Sie Abstand zu Mitarbeitern und Patienten mind. 1,5m
3. Sie haben die Möglichkeit zur hygienischen Händedesinfektion
Bitte kommen Sie NICHT in die Praxis wenn bei Ihnen eines der folgenden Symptome auftreten sollte:
Erkältungsymptome
Fieber
Husten
Schnupfen
Halsschmerzen
Vielen Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund!
Ihr Praxisteam