14/01/2025
Alle Jahre wieder zum Jahresanfang...
Es ist Januar und das bedeutet für uns, viele Kunden möchten mit dem Finanzamt oder der Krankenkasse das vergangene Jahr abrechnen!
Dazu besorgen sie sich als Stammkund:innen bei uns einen Ausdruck über ihre Zuzahlungen zu Arzneimitteln. Dieses passiert hauptsächlich im Januar, so dass unsere Drucker heiß laufen.
Für viele Patient*innen können die jährlichen Rezeptgebühren richtig ins Geld gehen. Zum Glück gibt es die Möglichkeit, sich von der Zuzahlung bei der Krankenkasse befreien zu lassen.
Wie geht das?
Wenn eure jährlichen Zuzahlungen 2% eures Brutto-Haushaltseinkommens (bei chronisch Kranken 1%) überschreiten, könnt ihr einen Antrag auf Befreiung stellen. Dafür müsst ihr alle bisherigen Zahlungen nachweisen - also Belege sammeln.