
30/06/2025
Die GEZ-Gebühren können den oftmals kaum vorhandenen finanziellen Spielraum reduzieren. Doch gibt es eine Möglichkeit, sich als Senior und eventuell pflegebedürftige Person befreien zu lassen?
Diese Frage kann klar mit einem „Ja“ beantwortet werden, wobei direkt auch eine Einschränkung hinzugefügt werden muss. Denn es muss eine Voraussetzung erfüllt sein, damit einem Antrag auf Befreiung der GEZ-Gebühren auch stattgegeben wird.
Ein Grund kann zum Beispiel vorliegen, wenn die zu pflegende Person einen Schwerbehindertenausweis besitzt, der mit dem Zusatz „RF“ deklariert ist. Doch dies ist nicht der einzige Anlass, warum einem solchen Antrag stattgegeben wird.
Wenn Sie zur Befreiung von der GEZ-Gebühr weitere Informationen wünschen, sollten wir uns einmal unterhalten. Nehmen Sie dazu einfach per Telefon Kontakt zu uns auf und wir werden schauen, ob auch bei Ihnen, bzw. der zu pflegenden Person ein entsprechender Grund vorhanden ist, sich von der GEZ-Gebühr befreien zu lassen.