Bestattungshaus Hebenstreit & Kentrup GmbH, Bonn

Bestattungshaus Hebenstreit & Kentrup GmbH, Bonn Bestattungshaus Bonn seit 1855: Freundliche Beratung, individuelle Trauerfeiern , Hausbesuche, Naturbestattung, Bestattungsvorsorge und faire Preise.

Nach alter Tradition befinden sich unsere Büro- und Ausstellungsräume in Bonn-Kessenich in der Nähe der Reuterbrücke. Viele Bonner Familien haben dem Bestattungshaus Hebenstreit seit 1855 ihr Vertrauen entgegengebracht. Seit 2003 unter der Leitung von Editha Kentrup-Bentzien (Trauerbegleiterin und Trauerrednerin) aus Dortmund und Werner Kentrup (Bestattermeister) aus Königswinter-Oberdollendorf. In einer freundlichen Atmosphäre stehen wir Ihnen jederzeit für ein Beratungs- und Vorsorgegespräch zur Verfügung. Hier haben wir auch einen wohltuenden Abschiednahmeraum für Trauerfeiern oder Aufbahrungen eingerichtet. Weitere Geschäftsräume, als auch der FUNERAL-STORE befinden sich in Bonn-Beuel am Konrad-Adenauer-Platz 25. Vielleicht spüren Sie, dass wir mit der wechselnden Schaufenstergestaltung Leben, stilvolle Kreativität, Offenheit und eine eine positive Atmosphäre ausstrahlen möchten. Selbstverständlich besuchen wir Sie auch zu Hause.

„Sieht aus wie Werbung für ein Bestattungsunternehmen!"Wir fühlen uns geschmeichelt.Würde, Haltung und Veränderung sind ...
24/09/2025

„Sieht aus wie Werbung für ein Bestattungsunternehmen!"

Wir fühlen uns geschmeichelt.
Würde, Haltung und Veränderung sind nicht nur in der Politik gefragt – sondern täglich in unserer Arbeit.

Tradition. Menschlichkeit. Und ein bisschen Farbe.
Seit 1855 in Bonn

22/09/2025
Weltkindertag 2025 – auch Kinder haben ein Recht auf Mitgefühl. Auch im Abschied.Kinder verstehen mehr, als wir oft glau...
20/09/2025

Weltkindertag 2025 – auch Kinder haben ein Recht auf Mitgefühl. Auch im Abschied.

Kinder verstehen mehr, als wir oft glauben und sie spüren Verluste ganz intensiv. Gerade in Zeiten der Trauer ist es wichtig, ihnen Raum zu geben: zum Fragen, zum Begreifen, zum Mitgestalten.
Ob mit einer gemalten Karte, einer Blume oder einfach durch Dabeisein. Kinder dürfen Abschied nehmen. Und sie sollen es auch dürfen.
Wir begleiten Familien achtsam durch diesen Prozess und nehmen die Bedürfnisse von Kindern dabei besonders ernst.

Wenn ihr Fragen habt oder unsicher seid, wie ihr eure Kinder einbeziehen könnt:
Sprecht uns jederzeit an. Wir sind für euch da.

(Die Fotos sind von "Türen auf für die Maus" aus den letzten Jahren, dieses Jahr sind wir nicht dabei, aber in 2026 ganz bestimmt wieder)

Mit der katholischen Nachrichtenagentur haben wir über den Beruf der Bestattungsfachkraft gesprochen. Unsere Mitarbeiter...
18/09/2025

Mit der katholischen Nachrichtenagentur haben wir über den Beruf der Bestattungsfachkraft gesprochen. Unsere Mitarbeiterin Maja Kusch wurde dann einen Tag lang begleitet.

Bewerbungen zur Ausbildung 2026 nehmen wir tatsächlich auch schon entgegen.

"Ich glaub', da kommt noch irgendwas."

12/09/2025

So schön! Herzlichen Glückwunsch liebe Juniorchefin!

Heute schauen wir mal zum Landtag Rheinland-Pfalz und lesen die Pressemitteilung unseres Bestatterverbandes: "Die am 11....
11/09/2025

Heute schauen wir mal zum Landtag Rheinland-Pfalz und lesen die Pressemitteilung unseres Bestatterverbandes:

"Die am 11.09.2025 vom Rheinland-Pfälzischen Landtag beschlossene Neufassung des Bestattungsgesetzes Rheinland-Pfalz sieht eine Reihe von Änderungen vor, die ein Novum für Bestattungsgesetzgebungen in Deutschland darstellen. Dazu gehören insbesondere neue Möglichkeiten der Beisetzung. So können Totenaschen zukünftig in den Flüssen Rhein, Mosel, Saar und Lahn beigesetzt werden. Hinterbliebene dürfen die Urne mit der Totenasche zuhause aufbewahren – oder die Asche z. B. im heimischen Garten verstreuen. Auch die sog. Diamantbestattung ist nun in Rheinland-Pfalz möglich.

„Dass die Landesregierung in Rheinland-Pfalz nach dem ersten Gesetzesentwurf viele Hinweise des Bestatterhandwerks aufgegriffen und im nun vorliegenden Gesetz umgesetzt hat, freut uns sehr“, sagt Stephan Neuser, Generalsekretär des Bundesverbands Deutscher Bestatter. „Gleichzeitig sehen wir noch Klärungsbedarf bei logistischen und handwerklichen Fragen. Dazu werden wir und insbesondere der Bestatterverband Rheinland-Pfalz weiter im Gespräch mit der Landesregierung bleiben.“

Positiv zu bewerten ist, dass die Durchführung der „neuen“ Beisetzungsarten an bestimmte Voraussetzungen geknüpft ist. Maßgeblich sind hier aus unserer Sicht die Festlegung, dass die verstorbene Person ihren letzten Wohnsitz in Rheinland-Pfalz gehabt haben muss – und, dass diese Person zu Lebzeiten eine entsprechende schriftliche Verfügung (sog. „Totenfürsorgeverfügung“) getroffen haben muss. In dieser Verfügung ist auch eine Person zu benennen, die den letzten Willen der Verstorbenen umsetzen soll.

Diese Neuregelung der „Totenfürsorgeverfügung“ bestätigt noch einmal die gewachsene Bedeutung, die einer Bestattungsverfügung und Bestattungsvorsorge zu Lebzeiten zukommt. Wer eine Bestattung nach seinen individuellen Wünschen planen und absichern möchte, tut dies auf dem besten Weg über einen Vorsorgevertrag mit einer Bestatterin oder einem Bestatter. Für Menschen in Rheinland-Pfalz, die sich für die neuen Beisetzungsarten interessieren, ist dieser Schritt nun noch naheliegender geworden.

Die Auswirkungen des neuen Bestattungsgesetzes auf das Bestattungsverhalten in Rheinland-Pfalz bleiben abzuwarten. Vor Inkrafttreten des Gesetzes sollten im Rahmen der Durchführungsverordnung unbedingt offene praktische Fragen zur Umsetzung der einzelnen Neuerungen geklärt werden. Die Bestatterinnen und Bestatter stehen dazu mit ihrer Expertise bereit.

Pressekontakt (Rheinland-Pfalz): Bestatterverband Rheinland-Pfalz e. V. | Cecilienallee 5, 40474 Düsseldorf
Telefon: 0211 690640 | E-Mail: post@bestatter-rh-pf.de

Pressekontakt (allgemein): Bundesverband Deutscher Bestatter e. V. | Cecilienallee 5, 40474 Düsseldorf
Telefon: 0211 1600810 | E-Mail: presse@bestatter.de"

Würdevoll begleiten – fachlich fundiert.Der Umgang mit dem Tod erfordert mehr als nur Mitgefühl – er braucht Fachwissen,...
11/09/2025

Würdevoll begleiten – fachlich fundiert.

Der Umgang mit dem Tod erfordert mehr als nur Mitgefühl – er braucht Fachwissen, Erfahrung und höchste Sorgfalt.
Bei uns arbeiten ausgebildete Bestatterinnen und Bestatter, die den Beruf von Grund auf erlernt haben.
Dazu gehört nicht nur die persönliche Begleitung von Angehörigen, sondern auch die fachgerechte hygienische Versorgung von Verstorbenen, wie sie in der Ausbildung intensiv gelehrt wird. Dieser respektvolle Umgang ist für uns keine Nebensache – sondern Ausdruck tiefster Achtung vor dem Leben jedes Einzelnen.

Wir stehen für:
✅ Ausbildung und Fachkompetenz
✅ Respektvolle Versorgung
✅ Individuelle Begleitung – einfühlsam & kompetent
✅ Mit Herz und echter Zuwendung
✅ Für Menschen in schweren Zeiten

Für uns ist der Bestatterberuf mehr als eine Aufgabe – er ist eine Verantwortung aus Überzeugung.
Und diese leben wir mit Liebe zum Menschen, Tag für Tag.

Deshalb setzen wir auf fundierte Ausbildung, ständige Weiterbildung und eine Kultur der Achtsamkeit.
📍 Seit 1855 Meisterbetrieb in Bonn-Kessenich – für Vertrauen, das bleibt.

Bewerbungen für das Ausbildungsjahr 2026 nehmen wir bereits heute entgegen!

Zum Tag des offenen Denkmals hat die Bundesstadt Bonn dieses Video von der Renovierung der Kapelle auf dem Bonner Nordfr...
09/09/2025

Zum Tag des offenen Denkmals hat die Bundesstadt Bonn dieses Video von der Renovierung der Kapelle auf dem Bonner Nordfriedhof online gestellt. Die Kapelle wird wieder richtig klasse und ab 2026 wieder ein wertvoller Bestandteil unserer Bonner Friedhofskultur sein. Wir freuen uns auf jeden Fall.

(Wer das Video bis zum Ende schaut, wird sich über Ruheraum und Küche wundern. Leider hat auf uns Bestatterinnen und Bestatter niemand gehört. Aber das ist ein anderes Thema.)

Die stattliche Kapelle auf dem Bonner Nordfriedhof muss saniert werden. Im Spätsommer 2025 sind die Arbeiten bereits weit fortgeschritten.Architekt Markus Sa...

Urnengemeinschaftsgräber unter Bäumen – ein besonderer Ort des Erinnerns. Nicht jeder letzte Ruheort muss tief im Wald l...
06/09/2025

Urnengemeinschaftsgräber unter Bäumen – ein besonderer Ort des Erinnerns.

Nicht jeder letzte Ruheort muss tief im Wald liegen, um naturnah und würdevoll zu sein. Auch Urnengemeinschaftsgräber an einem Baum auf einem Waldfriedhof im Dorf oder in der Stadt können ein ganz besonderer Ort sein. Mitten im Leben, aber dennoch im geschützten Rahmen der Stille.

In einem eingegrenzten, liebevoll gestalteten Bereich, der als Friedhof erkennbar ist, entsteht ein Raum der Geborgenheit und Würde. Hier treffen Natur und Struktur aufeinander, erreichbar für Angehörige, gepflegt und dennoch voller natürlicher Schönheit.

Heute nimmt nicht nur die Familie Abschied – sondern auch er.Seit Tagen sucht er sie. Riecht an ihrem Stuhl, liegt vor i...
04/09/2025

Heute nimmt nicht nur die Familie Abschied – sondern auch er.
Seit Tagen sucht er sie. Riecht an ihrem Stuhl, liegt vor ihrer Tür, hebt den Kopf bei jedem Geräusch.
Wie erklärt man einem Hund, dass sein Mensch nicht mehr zurückkommt?
Sie war seine Welt. Sein Alltag, sein Trost, sein Zuhause. Und auch wenn sie nicht mehr bei uns ist – in seinem Herzen bleibt sie für immer.
Lauf frei, geliebtes Frauchen. Dein bester Freund wird dich nie vergessen. 🐾🕊️












Bestattungsvorsorge ist auch ein Dienst der Nächstenliebe an die Angehörigen und sichert natürlich die eigenen Wünsche a...
02/09/2025

Bestattungsvorsorge ist auch ein Dienst der Nächstenliebe an die Angehörigen und sichert natürlich die eigenen Wünsche ab.

Das Landgericht Düsseldorf hat am 22.08.2025 (Az. 22 S 64/23) entschieden: Guthaben aus einem Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag gehören nicht zur Insolvenzmasse, da die Ansprüche zur Auszahlung und Abrechnung bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens an den Vertragsbestatter abgetreten wurden.

Damit stellte das Gericht nach Zurückverweisung durch den Bundesgerichtshof klar:

✅ Vertragliche Abtretung im Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag ist wirksam.
✅ Ein Auszahlungsanspruch des Insolvenzverwalters besteht nicht.

🔎 Warum ist das wichtig?
Die Entscheidung stärkt die Rechtssicherheit – sowohl für Vorsorgekundinnen und Vorsorgekunden, die ihre Wünsche zuverlässig abgesichert wissen wollen, als auch für Bestattungsunternehmen, die auf eine klare Vertragsgrundlage bauen. Auch wenn Treuhandguthaben nicht dem besonderen Pfändungsschutz nach § 850b ZPO unterliegen, schützt die vertragliche Gestaltung durch die vorherige Abtretung den Vorsorgezweck wirksam.

Wer vorsorgt, darf also darauf vertrauen, dass die durch einen Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag gesicherten Mittel, auch im Fall einer späteren Privatinsolvenz, dem Vorsorgezweck dienen.
Das Urteil ist noch nicht rechtkräftig, die Revision wurde zugelassen.

Lesen Sie gerne unsere Pressemitteilung dazu durch: https://www.bestatter.de/presse/aktuelles/artikel/treuhandguthaben-gehoeren-nicht-zur-insolvenzmasse/

Adresse

August-Bier-Straße 33
Bonn
53129

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