24/02/2026
Im Bestattungswesen sind Desinfektion und Hygiene wichtige Themen. Der Grund hierfür ist die Infektionsprävention Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, ihren Familien und, im Falle einer offenen Aufbahrung, auch den Angehörigen des Verstorbenen gegenüber.
Insbesondere bei verstorbenen Personen mit infektiösen Krankheiten, wie beispielsweise HIV, Hepatitis C oder auch dem Coronavirus, werden zusätzliche Maßnahmen zum Infektionsschutz ergriffen.
Zu einer hygienischen Versorgung gehört das Entfernen von Pflastern und Verbänden, Kanülen oder anderen medizinischen Utensilien. Im Anschluss wird die verstorbene Person desinfiziert, gewaschen und eingecremt, offene Wunden, der Mund und die Augen werden verschlossen, die Fingernägel gereinigt und die Haare gewaschen und geföhnt. Ist eine offene Aufbahrung und Abschiednahme am Sarg gewünscht werden auch Blutergüsse, Flecken oder Liegestellen abgedeckt und auf Wunsch der Hinterbliebenen auch das Make-Up aufgetragen, was die Verstorbene zu Lebzeiten getragen hat.
Die Wahl der Kleidung steht den Angehörigen ebenfalls frei. Auch die Uhr, Schmuck und die Brille trägt ein verstorbener Mensch bei der offenen Aufbahrung.
Ziel ist es, den Verstorbenen ästhetisch und so würdevoll wie möglich für die Abschiednahme vorzubereiten, um den Angehörigen zu ermöglichen, sich so von ihrem geliebten Menschen zu verabschieden wie sie ihn gekannt haben.