26/04/2021
Die am Freitag verabschiedete bundeseinheitliche Notbremse sieht eine Testpflicht ( tagesaktuellen negativen Corona-Test) ausschließlich für Kunden von z.B. Friseurbetrieben oder der Fußpflege vor. Patienten der reinen Podologiepraxen sind von der Testpflicht nicht betroffen. Es gelten weiterhin die bisher bestehenden Regelungen zum Infektions- und Arbeitsschutz.