06/08/2025
Hausärzte bekommen künftig alle Leistungen bezahlt.
Eine wichtige Neuerung: Die Budgetierung von Honoraren für Hausärzte fällt, wie schon 2023 für Kinder- und Jugendärzte. Hausärzte bekommen künftig alle Leistungen bezahlt.
Weniger Arztbesuche erwartet
Mit dem frisch eingefügten Absatz 5c des § 33 SGB V und angepassten Heil- und Hilfsmittelrichtlinien soll die bisherige Verordnungspraxis in ihren Prüf- und Genehmigungsabläufen vereinfacht und beschleunigt werden. Gleiches gilt für die Leistungsabrechnungen der gesetzlichen Krankenversicherungen. Mit der neuen „jährlichen Versorgungspauschale“ und „Vorhaltepauschale“ für die Versorgung erwachsener chronisch Erkrankter können die Ärzte fortan die Behandlung für einen bis zu vier Quartale umfassenden Zeitraum abrechnen statt vormals nur quartalsweise. Man verspricht sich zusätzlich die Reduzierung von Hausarztbesuchen.
Prüfungen entfallen
Mit der Vorhaltepauschale werden Hausärzte umso besser vergütet, je mehr Voraussetzungen sie anbieten wie bedarfsgerechte Öffnungszeiten oder Haus- oder Heimbesuche. Die Hilfsmittelversorgung speziell für Patienten eines Sozialpädagogischen Zentrums (SPZ) oder in medizinischen Behandlungszentren für Erwachsene mit schweren Mehrfachbehinderungen wird künftig erleichtert. Die medizinische Notwendigkeit eines Hilfsmittels wird schlicht nur noch vermutet, wenn dort tätige Ärzte innerhalb der letzten drei Wochen vor Antragstellung eine derartige Versorgung befürworten. Es erfolgt also keine gesonderte Prüfung mehr durch den medizinischen Dienst der Krankenkasse.
Hilfsmittelverordnung telefonisch
Hilfsmittel darf und kann der Arzt, der den Versicherten und sein Schadensbild persönlich hinreichend kennt, nun auf Basis einer Videosprechstunde oder telefonisch verordnen. Letztlich sind die in der Coronazeit geschaffenen Sonderregelungen nahezu sämtlich in die Regelversorgung der GKV überführt.