25/04/2026
Stichwort: Friedhofszwang/ Reerdigung
Das wird aber auch Zeit, heute in der CZ (Cellesche Zeitung):
Als eingetragener Partner für die Reerdigung und auch für alle anderen Anliegen die ihr in Sachen Bestattung habt, sind wir gern für euch da wenn ihr uns braucht:
Samstag, 25. April 2026 TITELSEITE
Asche im Garten beisetzen?
Von Dirk Fisser und Elisabeth Woldt
Grüne in Niedersachsen hinterfragen Friedhofszwang / Regierung prüft
Hannover. Dürfen Angehörige in Niedersachsen demnächst die Asche ihrer Liebsten auf ihrem Privatgelände beisetzen? Die Landesregierung prüft neue Regeln für Bestattungen. Auch die Grünen wollen künftig neue Formen von Beerdigungen ermöglichen. Darüber berät die Partei am Wochenende auf ihrer Landesdelegiertenkonferenz in Emden. Der entsprechende Antrag sieht eine umfassende Reform des Bestattungsgesetzes vor, der Friedhofszwang soll weitgehend abgeschafft werden. „Das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben muss auch die Entscheidung beinhalten, wie und wo man die letzte Ruhe findet“, heißt es in dem Papier.
Als Fallbeispiel wird aufgeführt, dass das Verstreuen der Asche von Verstorbenen künftig auch auf Privatgrundstücken möglich sein soll oder „an dafür ausgewiesenen Naturorten“. Voraussetzung soll sein, dass der Verstorbene dies zu Lebzeiten schriftlich so erklärt hat. Alternativ sollen auch sogenannte Flussbestattungen erlaubt werden, bei denen biologisch abbaubare Urnen in Fließgewässer gegeben werden. Außerdem wollen die Grünen „Reerdigungen“ möglich machen, bei denen die Leichname binnen weniger Wochen zu Erde kompostiert werden. Die Grünen sehen darin eine „klimaschonende Alternative zur klassischen Erd- und Feuerbestattung“, die legalisiert werden soll.
Zudem soll das Bestattungsgesetz auch für Beerdigungsrituale anderer Religionen geöffnet werden. „Muslimische und andere religiöse Riten sollen diskriminierungsfrei ermöglicht werden, damit Abschiednahme und Beisetzung unabhängig von Herkunft oder Glauben in Würde stattfinden können“, heißt es in dem Antrag. Konkreter werden die Antragsteller nicht. Muslimische Beerdigungen finden allerdings häufig ohne Sarg statt, der Leichnam wird in ein Tuch gewickelt. Dies kollidiert häufig mit einer Sargpflicht.
Auch die Landesregierung könnte Vorschläge erarbeiten. Das zuständige Sozialministerium in Hannover teilt mit, „dass derzeit eine Prüfung darüber aufgenommen worden ist, ob und inwieweit neue Möglichkeiten der Bestattung geeignet sind, auch für die Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen in Betracht zu kommen“. Die Prüfung sei umfangreich und umfasse viele Akteure, erklärt eine Sprecherin. „Konkrete Voraussagen über die Dauer und das Ergebnis lassen sich daher derzeit nicht treffen.“
Abweichend von der Feuer- oder Sargbestattung ist in Niedersachsen derzeit nur die Seebestattung auf offener See erlaubt. Besonderheit in Celle: Dort sind jetzt „Mensch-Tier-Bestattungen“ möglich. Dabei wird die Asche eines verstorbenen Haustieres dauerhaft am Grab eines verstorbenen Menschen beigesetzt. Der Stadtrat beschloss, dies auf einem „Pilot-Grabfeld” auf dem Friedhof Lachtehausen zu testen.
Manche Bundesländer haben ihre Bestattungsgesetze bereits reformiert. In Bremen zum Beispiel sind Mensch-Haustier-Gräber erlaubt worden. Schon länger darf dort auch die Asche von Verstorbenen unter bestimmten Voraussetzungen im Garten verstreut werden.