19/02/2026
Ein wichtiges Thema!
Wenn Menschen mit Demenz einen Schaden verursachen, ist die Rechtslage manchmal komplex. Während Menschen mit fortgeschrittener Demenz meist als „nicht deliktsfähig“ gelten und somit nicht für Schäden haftbar gemacht werden können, können Menschen mit leichtgradiger Demenz für ihr Tun verantwortlich gemacht werden, wenn sie in einem „lichten Augenblick“ gehandelt haben.
Angehörige haften grundsätzlich nicht automatisch, können aber bei Aufsichtspflicht (z. B. als rechtliche Betreuung oder Haushaltsvorstand) in Verantwortung genommen werden.
Eine Haftpflichtversicherung mit „Deliktsunfähigkeitsklausel“ (auch „Demenzklausel“ genannt) ist zu empfehlen, da sie auch dann zahlt, wenn keine Deliktsfähigkeit besteht. Im Schadensfall kann eine Rechtsberatung sinnvoll sein.
Nähere Informationen finden Sie im Informationsblatt 22 der Deutsche Alzheimer Gesellschaft oder bei uns in einem Beratungsgespräch.