Heilberufeplus

Heilberufeplus EXPERTENWISSEN AUS EINER HAND. HeilberufePlus bündelt und koordiniert Kompetenz für Ihren Erfolg!

Kooperativ den Anforderungen und Veränderungen am Gesundheitsmarkt begegnen, Lösungsvorschläge erarbeiten und die Umsetzung zielführend und effizient begleiten. Dies ist der Anspruch der HeilberufePlus Experten, die mit Ihrem Leistungsangebot Ärzten, Zahnärzten und Apothekern zur Verfügung stehen - interdisziplinär und ergebnisorientiert.

Wie schon angekündigt, nun der 2. Teil der Sendung mit Peter Berkowski und Dr. Stefan Helka. Hier geht es um die Absiche...
23/04/2020

Wie schon angekündigt, nun der 2. Teil der Sendung mit Peter Berkowski und Dr. Stefan Helka. Hier geht es um die Absicherung der privaten Liquidität in der Corona-Krise.
U.a. geht Peter Berkowski auf das Leistungsverweigerungsgesetz ein und ob es Sinn machen könnte Wertanlagen zu verkaufen oder doch lieber zu halten.

https://www.youtube.com/watch?v=W12S0P-PMxg&t=48s

Wir stehen selbstverständlich für alle Fragen persönlich unter: 02541-9386 956 zur Verfügung!

Ihr HeilberufePlus-Team

Coronavirus update : Wie können Zahnärzte und Ärzte ihre Liquidität in der Coronakrise sichern? Wir reden in diesem Video über die private Liquidität. Welche...

Nach der erfolgreichen Sondersendung vom 22.03.2020 mit Peter Berkowski, Geschäftsführer der Berkowski Finanz GmbH + Grü...
16/04/2020

Nach der erfolgreichen Sondersendung vom 22.03.2020 mit Peter Berkowski, Geschäftsführer der Berkowski Finanz GmbH + Gründer u. Geschäftsführer unseres interdisziplinären Netzwerkes HeilberufePlus und Dr. Stefan Helka, Facharzt für Oralchirurgie, erfahren Sie nun weitere Informationen zur Liquiditätssicherung einer Arzt,- u. Zahnarztpraxis. Peter Berkowski erläutert u.a.:

- Wie helfen die KZVen?
- Wie kann eine Factoringgesellschaft unterstützen?
- Welche Rolle spielen Banken dabei und was kann man gemeinsam mit der eigenen Bank tun
- Kann ich meine Praxis gegen eine Betriebsschließung versichern?

Den 1. Teil dieser Sendung zur Liquiditätssicherung finden Sie unter: https://www.youtube.com/watch?v=oiIZm3VlJuM

Und freuen Sie sich auf den 2. Teil!

Ihr HeilberufePlus-Team

Coronavirus update : Wie können Zahnärzte und Ärzte ihre Liquidität in der Coronakrise sichern? Wir reden über KFW-Kredite und die Möglichkeit Abschlagszahlu...

Am vergangenen Samstag stand unser Netzwerk-Partner Dr. Hendrik Zeiß, als Fachanwalt für Medizinrecht, Herrn Dr. Stefan ...
14/04/2020

Am vergangenen Samstag stand unser Netzwerk-Partner Dr. Hendrik Zeiß, als Fachanwalt für Medizinrecht, Herrn Dr. Stefan Helka, als Zahnarzt, Rede und Antwort zu rechtlichen Themen in der Corona-Krise:

Dürfen Ärzten/Zahnärzte aktuell nur Notfallbehandlungen durchführen?

Welche möglichen rechtlichen Konsequenzen gibt es hinsichtlich Inanspruchnahme von Soforthilfen?

Muss ich als Mieter meine Miete weiterzahlen?

https://www.youtube.com/watch?v=iI5H6qk5kDc

Vielen Dank an euch beide für dieses sehr interessante und verständliche Interview!

Euer HeilberufePlus-Team

In der aktuellen Corona-Pandemie sollten gerade Arztpraxen, Apotheken, etc. an einen Hustenschutz denken, um Patienten u...
23/03/2020

In der aktuellen Corona-Pandemie sollten gerade Arztpraxen, Apotheken, etc. an einen Hustenschutz denken, um Patienten und Mitarbeiter,-innen zu schützen. Unser Netzwerk-Partner die OBV Objektbau Bomers GmbH, hat hierzu einen Hustenschutz-Aufsteller entwickelt.
Bei Interesse bitte Herrn Heinrich Wesseler kontaktieren. Nachfolgend der Link zu den Kontaktdaten: https://heilberufe-plus.de/experten/praxiseinrichtung/

Bleiben Sie alle gesund!
Ihr HeilberufePlus-Team

Liebe Ärzte, liebe Zahnärzte und liebe Partner,wir bauen zurzeit ein Informationsportal auf, welches Sie über die releva...
19/03/2020

Liebe Ärzte, liebe Zahnärzte und liebe Partner,

wir bauen zurzeit ein Informationsportal auf, welches Sie über die relevanten Themen rund um den Corona-Virus informieren soll. Nachfolgend der Link dazu: https://heilberufe-plus.de/coronavirus/
Selbstverständlich stehen wir Ihnen mit unserem ganzen Netzwerk für alle Fragen zur Verfügung. Falls wir telefonisch nicht direkt erreichbar sind, aufgrund des hohen Anrufaufkommens, hinterlassen Sie bitte eine Nachricht oder schreiben Sie uns. Wir melden uns schnellst möglich.
Bleiben Sie gesund!
Ihr HeilberufePlus-Team

B

31/12/2019
Im geschmackvollen Brauhaus Stephanus in Coesfeld fand gestern unsere 10. HeilberufePlus-Tagung statt. Viele tolle Proje...
31/10/2019

Im geschmackvollen Brauhaus Stephanus in Coesfeld fand gestern unsere 10. HeilberufePlus-Tagung statt. Viele tolle Projekte wurden besprochen und bis nächstes Jahr wird so Einiges realisiert. Besonders freuten wir uns, Herrn Simon Rölver als Gast begrüßen zu dürfen. Herr Rölver ist Teil des Teams unseres HeilberufePlus-Partners der brands and friends GmbH. Künftig wird er aktiv HeilberufePlus bei unterschiedlichen Videoproduktionen unterstützen. Darüber hinaus steht er u.a. auch den "HeilberufePlus-Praxen" für die Produktion von Imagefilmen zur Verfügung.

Nach vielen spannenden Diskussionen folgte ein hervorragendes, rustikales Essen nach Münsterländer Art. Zu guter Letzt erwartete uns Herr Lambert Albermann zu einer Führung im Brauhaus. Vielen Dank an dieser Stelle an Herrn Albermann für die sehr humorvollen und interessanten Erklärungen zur Geschichte des Brauhauses und der jetzigen Produktionsweise der unterschiedlichen Biere.🍺🍻

15/05/2019

Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) trat am Samstag, 11. Mai 2019, in Kraft!

Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) ist in Kraft getreten. Vertragsärzte, die sich nicht an die darin enthaltenen neuen Regeln halten, können mit harten Sanktionen rechnen.

Die konkreten Folgen bei Nicht-Einhaltung könnten Honorarkürzungen bis hin zu einem Teilverlust der Zulassung sein.

Was die Praxen nun beachten müssen:
- Die fünf „offenen Sprechstunden" pro Woche müssen grundversorgende Fachärzte laut KBV nun erst ab September anbieten. Zuvor war der Start dieser Regelung für August geplant. Welche Arztgruppen die offene Sprechstunde anbieten müssen, muss der Bewertungsausschuss erst noch definieren.

- Bereits mit Inkrafttreten des TSVG werden die Terminservicestellen (TSS) der KVen auch Termine bei Hausärzten und Pädiatern vermitteln.

- Außerdem müssen alle Ärzte ab dann ihre Mindestsprechstundenzahl bei einer vollen Zulassung auf 25 Stunden pro Woche erhöhen. Die KVen müssen die Sprechstundenzeiten entsprechend veröffentlichen.

- Auch die Zuschläge für die Behandlung von TSS-Patienten sowie die 10,- € pro Patient für Termine, die der Hausarzt an den Facharzt vermittelt, werden erst ab September fließen.

gematik: 60.000 Praxen an Telematikinfrastruktur angeschlossenBis 30.06.2019 rechnet die gematik damit, dass zwei Dritte...
11/04/2019

gematik: 60.000 Praxen an Telematikinfrastruktur angeschlossen

Bis 30.06.2019 rechnet die gematik damit, dass zwei Drittel aller Arztpraxen an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen sein werden.

Dies würde weitere 40.000 Neuanschlüsse bedeuten und zu insgesamt 100.000 verbundenen Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Klinikambulanzen führen.

Derzeit sind rund 60.000 Praxen bereits an die TI angeschlossen.

Bis Ende März 2019 waren laut Angaben der Industrie bereits rund 100.000 Bestellungen für TI-Konnektoren erfolgt.

Bis zu 60.000 der ambulanten Gesundheitsdienstleister haben bis dato keinen TI-Konnektor bestellt. Diese werden damit voraussichtlich auch nicht fristgerecht an die TI angebunden sein können.

Am Dienstag fand unsere 9. HeilberufePlus Tagung bei unserem Partner Thomas Reinmöller in den Räumen von Gerl Dental Ess...
04/04/2019

Am Dienstag fand unsere 9. HeilberufePlus Tagung bei unserem Partner Thomas Reinmöller in den Räumen von Gerl Dental Essen statt. Neben vielen spannenden Themen wurde u. a. auch mit der Planung zu unserem diesjährigen HeilberufePlus Symposium begonnen. Nicht zu vergessen ist auch die tolle Vorstellung neuster Dentaltechnik inkl. Zahnbehandlung an unserem Probepatienten Dr. Hendrik Zeiß😁😉😱

Alles Gute und viel Erfolg für die heutige Praxisübernahme!
01/04/2019

Alles Gute und viel Erfolg für die heutige Praxisübernahme!

Herzlichen Glückwunsch zur bestandenen Prüfung!Unsere HeilberufePlus Netzwerkoordinatorin Lena Albers hat mit Erfolg die...
02/03/2019

Herzlichen Glückwunsch zur bestandenen Prüfung!

Unsere HeilberufePlus Netzwerkoordinatorin Lena Albers hat mit Erfolg die Prüfung zur zertifizierten "Beraterin Heilwesen" vor der Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg bestanden.

Die zielgruppenorientierte Weiterbildung ergänzt optimal ihre bisherigen Qualifikationen u. a. als staatl. geprüfte Betriebswirtin und Bachelor of Arts im Bereich Sales & Management.

Bei Fragen rund um die Dienstleistungen von HeilberufePlus steht Frau Lena Albers allen Kunden, Mandanten und künftigen Interessenten gerne kompetent mit Rat und Tat zur Seite!

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- interdisziplinäre Expertenberatung -

8 relevante Fakten zum BetriebsrentenstärkungsgesetzDie Bundesregierung hat umfangreiche Neuerungen zur Stärkung der Bet...
07/01/2019

8 relevante Fakten zum Betriebsrentenstärkungsgesetz

Die Bundesregierung hat umfangreiche Neuerungen zur Stärkung der Betriebsrente beschlossen. Am 01. Januar 2018 ist das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) bereits in Kraft getreten. Ab Neujahr haben die Arbeitgeber also nun die Pflicht zur Weitergabe der Sozialversicherungsersparnis. Das Gesetz hat das Ziel die Betriebsrente auch in kleinen und mittleren Unternehmen weiter zu verbreiten. Hier ist die Durchdringungsquote noch recht gering. Für Arbeitnehmer mit geringem Einkommen soll auch ein Anreiz zur zusätzlichen Altersvorsorge geschaffen werden.

Die wichtigsten Änderungen im BRSG:

1. Förderrahmen der Beitragsbemessungsgrenze
Der Förderrahmen der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) wurde von 4% auf 8% erweitert. Sozialversicherungsfrei bleiben hingegen wie bisher 4% der BBG. Hierzu ist folgende Rechnung interessant:
260 EUR mtl. (Steuer- und Sozialversicherungsfrei)
+ 260 EUR mtl. (nur steuerfrei)
= 520 EUR mtl. Steuerfrei in der bAV

2. Neue Entgeltumwandlungsvereinbarungen
Der Arbeitgeber muss 15% des umgewandelten Entgelts weiterleiten, soweit er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart. Das gilt für neue Entgeltumwandlungsvereinbarungen ab dem 01. Januar 2019 und für bestehende Vereinbarungen erst ab dem 01. Januar 2022. Des Weiteren kann sich der Arbeitgeber freiwillig mit einem höheren Betrag beteiligen.

3. Einführung eines Förderbeitrages
Ab Neujahr wird ein Förderbetrag für Arbeitnehmer mit einem mtl. Einkommen von maximal 2.200 Euro brutto eingeführt. Das gilt für alle Arbeitnehmer im Sinne des § 1 LstDV, also auch für Teilzeitkräfte (kein Hochrechnen auf Vollzeit erlaubt), geringfügig Beschäftigte und Azubis. Zusätzlich fördert der Staat Arbeitgeber, wenn sie diesen Arbeitnehmern einen Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge zahlen. Dabei beträgt die Förderung 30% des aufgewendeten Arbeitgeberbeitrags. Dieser wird mit der abzuführenden Lohnsteuer verrechnet. Voraussetzungen sind Folgende:
Der Arbeitgeber muss eine neue betriebliche Altersvorsorge einrichten.
Mindestens 240 Euro bis maximal 480 Euro müssen im Jahr vom Arbeitgeber eingezahlt werden (Entgeltumwandlung ist nicht förderfähig).

4. Einführung des Sozialpartnermodells
Der nächste Punkt ist die Einführung des Sozialpartnermodells, auch Nahles-Rente genannt. Hierbei ist die Grundlage immer ein Tarifvertrag. Ab dem 01. Januar 2018 könnt Ihr eine reine Beitragszusage von den Tarifparteien vereinbaren. Voraussetzungen hierfür sind:
Die Beiträge dürfen nur in einen versicherungsförmigen Durchführungsweg eingebracht werden (Direktversicherung, Pensionsfonds oder Pensionskasse).
Die Leistung an den Arbeitnehmer darf nur in Form einer Rente erbracht werden. Die Höhe der Rente darf nicht garantiert werden und die Beiträge müssen in einem separaten Anlagestock bzw. separaten Sicherungsvermögen angelegt werden.

5. Änderungen zu Sozialleistungen bei Riester-Verträgen
Für einen Riester-Vertrag innerhalb der bAV muss man seit 01. Januar 2018 in der Rentenphase keine Sozialversicherungsbeiträge mehr auf die Leistungen zahlen. Damit ist er dem privaten Riester-Vertrag gleichgestellt. Das betrifft auch bereits bestehende Riester-Verträge in der bAV. Ferner wurde die Grundzulage von 154 auf 175 Euro jährlich erhöht.

6. Nachzahlungsmöglichkeit
Arbeitnehmer haben eine Nachzahlungsmöglichkeit (wenn das Arbeitsverhältnis mindestens 1 Jahr ruht, wie z.B. in der Elternzeit, Sabbaticals etc.). Der Arbeitnehmer kann für jedes Jahr ohne Gehalt eine Nachzahlung in Höhe von 8% der aktuellen BBG leisten. Maximal 10 Jahre sind möglich. Der Höchstbetrag für 2018 liegt bei 62.400 Euro.

7. Vervielfältigungsregelung
Arbeitnehmer können nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Einmalbeiträge rückwirkend in eine Direktversicherung bis zu 4% der BBG pro Dienstjahr steuerfrei einbringen (sogenannte Vervielfältigerregelung). Es werden maximal 10 Jahre berücksichtigt. Der Höchstbetrag für 2018 liegt bei 31.200 Euro. Der Beitrag zum Vervielfältiger ist sozialversicherungspflichtig. Ausgenommen sind ggf. Abfindungen.

8. Neue Regelung der Zusatzrente
Eine Zusatzrente bis zu 208 Euro mtl. (in 2018) wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet (Freibetrag). Dabei gibt es folgende Voraussetzungen:
Der Freibetrag gilt für alle Renten aus freiwilliger Vorsorge (bAV, Riester-Rente, Basis-Rente und freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung).
Der Freibetrag beträgt pauschal 100 Euro zzgl. 30% der Zusatzrentenansprüche über 100 Euro.
Der Freibetrag ist auf 50% der Regelbedarfsstufe 1 (2018: 208 Euro) gedeckelt.

Das Gesetz bietet von Geringverdienern bis Topverdienern attraktive Möglichkeiten. Auch ist es für Arbeitgeber interessant (Stichwort: „War of talents“). Außerdem hat dieser durch staatliche Förderung und der Mitarbeiterbeteiligung im Verhältnis geringe Kosten.

27/12/2018

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Coesfeld

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