31/10/2025
»Nur Ja heißt Ja«:
In Frankreich ist S*x ohne explizite Zustimmung künftig verboten. Der französische Senat nahm einen entsprechenden Gesetzentwurf an. Damit verschärft Frankreich sein S*xualstrafrecht.
Konkret ändert das Gesetz die Definition von S*xualstraftaten. Als sexueller Übergriff gilt demnach »jede nicht einvernehmliche sexuelle Handlung«. Die Zustimmung sei unter anderem frei, konkret und widerrufbar. »Sie kann nicht allein aus dem Schweigen oder dem Ausbleiben einer Reaktion des Opfers hergeleitet werden.«
Mit der Gesetzesänderung reagiert Frankreich auch auf den Fall von Gisèle Pelicot. Zwar hatte es im Land schon seit Längerem eine Diskussion über eine entsprechende Gesetzesänderung gegeben. Das Verfahren um zigfache Vergewaltigung von Gisèle Pelicot durch ihren damaligen Ehemann und Dutzende weitere Männer hatte die Debatte aber neu entfacht.
Zahlreiche Angeklagte hatten ausgesagt, sie hätten nicht den Eindruck gehabt, das Opfer Gisèle Pelicot zu vergewaltigen, weil die Frau sich ihrer Ansicht nach schlafend gestellt habe. Tatsächlich war sie jedoch von ihrem Ehemann mit Medikamenten betäubt worden.
Gesetze zur Ahndung von Vergewaltigungen nach dem »Nur Ja heißt Ja«-Grundsatz gibt es bereits in anderen europäischen Ländern wie Dänemark, Griechenland, Schweden oder Spanien. In Deutschland gilt seit 2016 das weniger scharfe Prinzip »Nein heißt Nein«. Demnach sind alle sexuellen Handlungen als Vergewaltigung strafbar, die gegen »den erkennbaren Willen einer anderen Person« vollzogen werden.
Auf EU-Ebene hatte Deutschland im vergangenen Jahr eine Richtlinie blockiert , die die »Nur Ja heißt Ja«-Regel zum europaweiten Standard machen sollte.