07/12/2021
Wichtige Kundeninfo:
Das Ordnungsamt der Stadt Köln hat verfügt, das Massage Salons ab sofort (06.12.2021) an Sonn- und Feiertagen unter Androhung von Ordnungswidrigkeitsverfahren nicht öffnen dürfen.
Auszug aus der uns nicht nachvollziehbaren Begründung:
Der Ausnahmetatbestand des § 4 Ziffer 6 FTG NW ist eng auszulegen und lässt nur Arbeiten zu, die der Erholung im Rahmen der Freizeitgestaltung dienen. In der Gegenüberstellung von Saunas, Bräunungs- und Fitnessstudios zu Massagesalons, Beautysalons und Friseurbetrieben fällt auf, dass diese zwar ebenfalls der Erholung dienen, jedoch nicht in denen sich die Besucher in ihrer Freizeit durch eigene Betätigung, eigenes Erleben oder eigenes Vergnügen, durch Körperpflege, sportliche Aktivität oder Muße erholen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.12.2000, 2 b Ss (Owi) 352/00 – Owi 120/00 I, NVwZ-RR 2001, 236)
Ein weiterer Schritt, Unternehmen durch solche sinnfreien Auflagen zu schädigen.
Unsere Branche, wie viele Andere auch, sind mit Schließungen und Coronaschutz-Verordnungen ohnehin existentiell bedroht.
Beschränkt werden auch die werktätigen Bürger, die nur am Wochenende die Möglichkeit haben, die Dienstleistung einer Massage in Anspruch zu nehmen.
"Das beste Deutschland, das wir jemals hatten."