28/03/2025
Fernunterricht lässt Schülerin aufblühen, doch Amt hält an Schulpflicht fest:
“Eine 14-Jährige geht über Jahre unter körperlichen Schmerzen in die Schule. Das ändert sich mit Corona und der Einführung von Homeschooling. Das Mädchen blüht auf. Die Familie hält an dem Modell fest und organisiert Fernunterricht. Doch dagegen steht die in Deutschland vorgeschriebene Schulpflicht. Das zuständige Landratsamt verschickt einen Bußgeldbescheid, über den nun das Amtsgericht Borna verhandelt.
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Schon seit der ersten Klasse habe die heute 14-Jährige mit der Schule Probleme gehabt, erzählt ihre Mutter Sandy Kaiser MDR SACHSEN: "Das wurde dann so schlimm, dass sie gesagt hat: 'Lieber tot als noch einen Tag in die Schule.' Sie hat früh gebrochen, sie hatte Bauchschmerzen, sie hatte Kopfschmerzen."
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Die Gutachten stellten bei der Tochter Hochbegabung und Hochsensibilität fest. Nach Ansicht der Psychologin ist das Mädchen für die Regelschule nicht geeignet. Das Gehirn hochbegabter Menschen sei vernetzter, sie lernen schneller und komplexer. In einer "normalen" Schule würden sie ständig ausgebremst. Die Psychologin habe deshalb dringend Fernunterricht empfohlen, so Sandy Kaiser.
Doch sie muss ihr Kind weiter in die Schule schicken. Bis die Tochter angedroht habe, nichts mehr zu essen. Sandy Kaiser: "Das ging dann hin bis: 'Dann höre ich auf zu essen. Das könnt ihr mir nicht reinzwingen. Ihr könnt mich zwingen in die Schule zu gehen, aber dann esse ich eben nichts mehr. Dann falle ich eben um und dann kann ich nicht mehr in die Schule gehen.'"
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Das Familienleben habe dadurch stark gelitten, erinnert sich Mutter Sandy. Sie habe sich mit ihrem Mann abgewechselt, um auf die Tochter aufzupassen. Die Tochter hätte wegen ihrer Depression keine zehn Minuten allein gelassen werden können.
Doch dann kam der Lockdown mit Homeschooling. Plötzlich sei für Sandy Kaiser und ihre Tochter alles in Ordnung gewesen: Das Mädchen sei aufgeblüht, habe neugierig gelernt und viel Lob von Lehrerinnen und Lehrern bekommen: "Dann war das schlagartig besser. Wir standen wirklich weinend im Flur, weil unsere Tochter gelacht hatte, was wir fünf oder sechs Jahre nicht kannten."
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Die Behörde stufte das Vorgehen der Familie, also das Fernbleiben vom Unterricht, als Ordnungswidrigkeit ein und verhängte ein Bußgeld. Dagegen legte die Familie Widerspruch ein.“
Quelle: MDR, 06.02.2023