01/08/2025
G-BA-Beschluss zum Lipödem: Was sich ändern wird ✅
Der G-BA hat neue Regelungen zur Lipödem-Behandlung beschlossen – noch steht jedoch vieles nicht endgültig fest. Die wichtigsten Punkte im Überblick:
– Künftig könnten alle drei Stadien als Kassenleistung gelten, wenn zwei Fachärzt:innen die Diagnose stellen (z. B. Angiologie, Physikalische Medizin, Phlebologie).
– Viele plastische Chirurg:innen dürften die Diagnose nicht mehr stellen, aber weiterhin operieren.
– Es wäre weiterhin eine 6-monatige konservative Therapie erforderlich, ebenso ein BMI unter 35 und eine konstante Gewichtsentwicklung.
– Neu wäre die sogenannte Waist-to-Height-Ratio: Sie müsste unter 0,5 liegen (altersabhängig angepasst bis 0,6).
– Auch psychische Belastungen sollen in die Indikation einfließen – wie genau, sei bislang unklar.
– Voroperierte Bereiche könnten künftig von der Kassenleistung ausgeschlossen sein.
– Die Abrechnung über EBM-Ziffern wäre ab Januar geplant – Details stehen noch aus.
Der bedeutendste Schritt: Das Lipödem wird als chronische Erkrankung offiziell anerkannt – mit dem Ziel, Patientinnen künftig besser zu unterstützen.
Das freut uns natürlich für alle Patientinnen. 🫶🏻
Wir verabschieden uns in den Sommerurlaub und sind natürlich dennoch hier erreichbar für euch.