16/03/2026
FIT FÜRS GERICHT?
„Mir ist schwindelig“, „Ich habe Herzrasen“, „Ich kann nicht sitzen“ – steht eine Gerichtsverhandlung bevor, tritt bei dem ein oder anderen Angeklagten schon mal körperliches Unwohlsein auf.
Doch was passiert eigentlich, wenn der Gerichtssaal mit Richtern, (Staats-)anwälten und Zeugen voll besetzt ist, und der Beschuldigte sich plötzlich zu krank fühlt?
Dann erfolgt ein richterlicher Anruf bei uns, und schon macht sich eine unserer Amtsärztinnen mit ihrer Untersuchungstasche auf den Weg, um sich den Patienten genau anzusehen. Sie erstellt vor Ort ein differenziertes Gutachten, ob und unter welchen Bedingungen die angeklagte Person verhandlungsfähig ist. Und dann wird weiterverhandelt – oder vertagt.
Ähnliches gilt für die Haftfähigkeitsprüfung. In diesem Fall ist es die Staatsanwaltschaft, die uns beauftragt, ein amtsärztliches Gutachten zu erstellen. Und auch hier helfen wir gerne weiter. (sbn)
Fotos: © Gesundheitsamt Düsseldorf