Praxisgemeinschaft für Physiotherapie

Praxisgemeinschaft für Physiotherapie In einem gesunden Körper steckt ein gesunder Geist - wir helfen Menschen lange gesund und fit zu bleiben, indem wir ihre Zimperleinchen beseitigen (-;

08/06/2025
Und wenn‘s mit der Sonne draußen nicht so klappt, wünschen wir dennoch sonnige Gemüter 😉
18/04/2025

Und wenn‘s mit der Sonne draußen nicht so klappt, wünschen wir dennoch sonnige Gemüter 😉

Auf geht’s mit neuem Schwung 😉
08/01/2025

Auf geht’s mit neuem Schwung 😉

Wir sind nun in den Weihnachtsferien bis 04.01.2025🎄. Allen schöne Weihnachten , natürlich gaaaanz viel Gesundheit und e...
20/12/2024

Wir sind nun in den Weihnachtsferien bis 04.01.2025🎄. Allen schöne Weihnachten , natürlich gaaaanz viel Gesundheit und einen guten Rutsch ins 2025

Huch , schon wieder Weihnachten 🧑‍🎄
03/12/2024

Huch , schon wieder Weihnachten 🧑‍🎄

22/08/2024

10-Wochen Online Sportkurs

In diesem Sinne, Frohe Pfingsten 😉
19/05/2024

In diesem Sinne, Frohe Pfingsten 😉

06/04/2024

Bund erhöht beihilfefähige Höchstsätze für Physiotherapie

Ab dem 1. April gelten neue Erstattungssätze für beihilfefähige Heilmittel. Das Bundesverwaltungsamt hat die neuen Höchstsätze veröffentlicht.

Das Bundesverwaltungsamt hat die ab dem 1. April 2024 geltenden Erstattungssätze für physiotherapeutische Leistungen veröffentlicht. Die neuen Höchstbeträge auf Bundesebene, d.h. für Beamtinnen und Beamte, deren Dienstherrin der Bund ist, entsprechen überwiegend den aktuellen GKV-Vergütungen. Darüber hinaus wurden die Richtzeiten der Behandlungsdauer den Regelbehandlungszeiten in der GKV angeglichen.

Die Beihilfefähigkeit von Heilmitteln ist in der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) in § 23 i. V. m. den Anlagen 9 und 10 geregelt. Aufwendungen für ärztlich oder zahnärztlich verordnete Heilmittel und bei der Anwendung der Heilmittel verbrauchten Stoffe sind bis zu bestimmten Höchstbeträgen beihilfefähig. Für die einzelnen Bundesländer gibt es teilweise abweichende Regelungen in den Landesbeihilfeverordnungen.

Alle Informationen im Detail finden Sie im aktuellen Merkblatt, herausgegeben vom Bundesverwaltungsamt „Beihilfe-Heilmittel“ (Stand April 2024): https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Bundesbedienstete/Gesundheit-Vorsorge/Beihilfe/Merkblaetter/heilbehandlungen.html

Bei der Beihilfe handelt es sich um einen Zuschuss, d.h. eine finanzielle Unterstützung, die der deutsche Staat als öffentlicher Arbeitgeber für seine Beamtinnen und Beamten vorsieht. Die Höhe der Beihilfe wird über die Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) geregelt und soll die Beamtinnen und Beamten – die in Deutschland per Gesetz Privatpatienten sind – bei den Behandlungskosten dem Niveau der gesetzlich Versicherten annähern.

Für die Physiotherapie-Praxen sind die festgelegten Höchstsätze der Beihilfe nicht bindend und die tatsächlichen Behandlungskosten können abweichen. Preise und Leistungen sollten deshalb unbedingt vor Therapiebeginn per Honorarvertrag vereinbart werden.

Mitglieder finden im Mitgliederbereich unter "Downloads" weitere Infos zur Abrechnung mit Privatpatient*innen und eine Vorlage Honorarvertrag zum Download.

Adresse

Duisburger Str. 113
Düsseldorf
40479

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