26/03/2026
Wussten Sie, dass nicht immer ein Erbschein benötigt wird?
Wichtig: Wir als Bestatter können den Erbschein nicht für Sie beantragen. Sie als Erbe(n) müssen den Antrag entweder persönlich beim Nachlassgericht stellen, wo er zu Protokoll genommen wird, oder über einen Notar. Die Kosten richten sich nach dem Wert des Nachlasses abzüglich der Schulden und sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt.
Am besten erkundigen Sie sich vorab beim Nachlassgericht, ob in Ihrem speziellen Fall ein Erbschein erforderlich ist.
Wenn Sie sich für einen Antrag entscheiden, benötigen Sie als Antragsteller Ihren Personalausweis oder Reisepass, die Sterbeurkunde des Erblassers, falls vorhanden das Original des Testaments oder Erbvertrags, ein Familienstammbuch oder Geburtsurkunden zum Nachweis der Verwandtschaft, ggf. einen Nachweis über den Güterstand der Ehe und die persönlichen Daten aller Erben.
Tipp: Unser Partner Erblotse bietet digitale Tools wie das Nachlassverzeichnis, persönliche Beratung durch erfahrene Experten sowie klare Informationen und sichere Begleitung beim Erben und Vererben. Das Beste: Unsere Kunden nutzen die digitalen Produkte von Erblotse kostenlos.