Natürlich versorgen wir auch Wachkoma Patienten und Menschen mit absaugpflichtigem Tracheostoma. Ebenso pflegen wir auch Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5, auf Wunsch auch 24 Stunden am Tag. Aus diesem Grund haben wir uns auch auf Palliative Care spezialisiert. Das heißt wir übernehmen auf Kosten der Krankenkasse nach § 37b SGB V die Pflege von Menschen mit einer nicht heilbaren, fortschreit
enden und weit fortgeschrittenen Erkrankung mit zugleich begrenzter Lebensdauer. Bei der ambulanten Palliaitvversorgung arbeiten wir eng mit SPAV Teams zusammen. "Ich habe das Recht, stets noch hoffen zu dürfen - worauf sich die Hoffnung auch richten mag. - Ich habe das Recht, meine Individualität zu bewahren und meiner Entscheidung wegen auch dann nicht verurteilt zu werden, wenn diese im Widerspruch zu den Einstellungen anderer stehen" siehe J.C. Student, A. Napiwotzky: Palliative Care, 2007, Stuttgart-Thieme-Verlag S. 2005
Unser besonderes Interesse gilt auch der Pflege von mehrfach behinderten Kindern, auch mit Tracheostoma bis hin zur Heimbeatmung. Bei der Antragstellung auf Kostenübernahme der Behandlungspflege durch die Krankenkassen sind wir Ihnen behilflich. Eventuelle Zuzahlungen bei der Grundpflege können Sie durch Mithilfe in der Pflege, wir leiten Sie gerne fachkundig an, reduzieren oder aufheben. Es ist unser Ziel, die Pflege langfristig durch eine aktivierende Pflege zu reduzieren. So ist es uns ein Anliegen , den Menschen mit Trachealkanüle oder mit invasiver Heimbeatmung wenn dies möglich ist, von der Beatmung durch ein sogenanntes "Weaning" zu entwöhnen oder ihn sogar zu dekanülieren. Erfolg brauch Zeit! Es ist aktueller denn je:
Gute Pflege ist Gold wert!