
06/09/2023
Keine Familie, Kinder oder Angehörige? Was dann?
Leider gibt es hin und wieder den Fall dass wir Sterbefälle aufnehmen welche keine Angehörigen mehr haben. Häufig kommt dann die Frage auf - Wer ist denn dann zuständig?
Viele denken schnell an das Sozialamt, vielleicht haben Menschen auch schonmal den Begriff "Sozialbestattung" aufgeschnappt. Doch eine Sozialbestattung ist etwas völlig anderes. Wenn eine verstorbene Person nun keine Angehörigen hat, ist grundsätzlich das Ordnungsamt für die ortsübliche Bestattung zuständig. Während wir als Bestatter die notwendigen Schritte einleiten, versucht das Ordnungsamt, Bestattungspflichtige zu ermitteln.
Werden keine bestattungspflichtige Personen gefunden so erhält die verstorbene Person eine ortübliche Bestattung.
Aber was bedeutet das überhaupt?
Umgangssprachlich kann man sagen, eine ortsübliche Bestattung ist die einfachste Bestattungsform, ohne Rede, Musik oder generell Trauerfeier. Bei einer so genannten "Ordnungsamtbestattung" wird natürlich der Wille der verstorbenen Person berücksichtigt - sofern, dieser Wille schriftlich niedergeschrieben wurde.
Manchmal wollen sich jedoch Menschen aus dem näheren Umfeld um die Angelegenheiten der Bestattung kümmern. Dies ist jedoch nur mit einer Vorsorgevollmacht (über den Tod hinaus) oder einer testamentarischen Willenserklärung möglich. Hierbei ist jedoch zu beachten dass die Kosten für die Bestattung unabhängig der Erbmasse durch den/die Auftraggeber/in getragen werden muss.
Für weitere Fragen zu diesem Thema kontaktieren Sie uns gern und wir versuchen Ihnen weiterzuhelfen.