07/04/2026
Pressemitteilung
bvvp fordert: Schluss mit den Falschinformationen von GKV-Spitzenverband, AOK und vdek
Berlin, 2. April 2026. Der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten e.V.
(bvvp) wirft dem GKV-Spitzenverband, dem AOK-Bundesverband und dem vdek – Verband der Ersatzkassen e.V. eine systematische Verzerrung der Debatte über die psychotherapeutische Versorgung vor. Mathias Heinicke, bvvp-Bundesvorsitzender betont daher: „Wer Honorare kürzt, Praxisumsätze mit persönlichem Verdienst gleichsetzt und zugleich die Rückkehr psychotherapeu-
tischer Leistungen in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung* vorbereitet, will nicht aufklären, sondern die Öffentlichkeit täuschen.“
Indem die Kassenverbände die Debatte über eine stärkere Steuerung der psychotherapeutischen Versorgung befeuerten und eine erneute Einbindung psychotherapeutischer Leistungen in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) vorantrieben, zeigten sie, dass es ihnen nicht mehr nur um eine Honorarkürzung
gehe, sondern um einen grundlegenden Angriff auf die an den steigenden Bedarf angepasste und verlässliche Finanzierung psychotherapeutischen Versorgung.
„Was die Kassen bisher betreiben, ist keine sachliche Auseinandersetzung, sondern interessengeleitete Umdeutung von Fakten“, so der bvvp-Bundesvorsitzende. „Die Öffentlichkeit soll glauben, psychotherapeutische Praxen seien wirtschaftlich überprivilegiert, Honorarkürzungen seien deshalb problemlos verkraftbar und eine Rückkehr in die Budgetierung sei gesundheitspolitisch vernünftig.
Doch all das ist falsch.“ Im Kern arbeiteten die Kassen mit einem einfachen, aber wirkungsvollen Trick: Sie etikettierten die Praxisumsätze einer maximal ausgelasteten Modellpraxis,
wie sie in der ständigen sozialgerichtlichen Rechtsprechung festgeschrieben wird, als persönlichen Verdienst von Psychotherapeut*innen um. Damit werde gezielt der Unterschied zwischen Umsatz, Gewinn und frei verfügbarem Einkommen verwischt, außerdem wird die tatsächliche durchschnittlichen Arbeitszeit von Psychotherapeut*innen konsequent negiert. Eine psychotherapeutische Praxis finanziere aus ihren Umsätzen jedoch nicht nur das eigene Arbeitseinkommen, sondern auch Personal, Miete, IT, Versicherungen, Altersvorsorge, Ausfallzeiten, Fortbildung, Verwaltung und sämtliche strukturellen Kosten ambulanter Versorgung.
„Wer maximale Umsatzgrößen öffentlich wie durchschnittliche private Einkommen behandelt, täuscht über die tatsächliche wirtschaftliche Realität hinweg“,betont Heinicke. „Doch diese Verschiebung dient dazu, Honorarkürzungen politisch zu legitimieren und zugleich Psychotherapeut*innen als vermeintlich begünstigte Berufsgruppe darzustellen. Das ist unredlich“, so Heinicke.
Besonders durchsichtig werde die Strategie, weil einerseits behauptet werde, die Honorarkürzung bleibe nahezu folgenlos, andererseits aber offen auf Umbau, Zugriff und Begrenzung der Versorgung gedrängt werde. Hinzu komme die Forderung nach einer Rückkehr psychotherapeutischer Leistungen in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung. All dies zusammen zeige, worum es tatsächlich gehe: Kostendämpfung, politische Einflussnahme auf den Zugang der Patient*innen zur Psychotherapie und mehr dirigistische Steuerung eines sensiblen Versorgungsbereichs.
Der bvvp fordert den GKV-Spitzenverband, den AOK-Bundesverband und den vdek daher auf, ihre
irreführende Kommunikation unverzüglich zu beenden und endlich in einen ehrlichen Dialog über
langfristige Versorgungssicherung und reale Behandlungsbedarfe einzutreten. Ebenso fordert der bvvp ein Ende aller politischen Bestrebungen, psychotherapeutische Leistungen wieder in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung zurückzudrängen. Denn damit würden versorgungsfeindliche Begrenzungen und neue Unsicherheiten für Praxen und Patient*innen geschaffen.
Die Forderungen des bvvp:
• die Verharmlosung der Honorarkürzung sofort zu beenden,
• die Rückführung psychotherapeutischer Leistungen in die morbiditätsbedingte Gesamtvergü-
tung zu stoppen,
• die psychotherapeutische Versorgung nicht länger mit betriebswirtschaftlichen Schlagworten
zu delegitimieren,
• den fachlichen Dialog auf eine ehrliche und faktenbasierte Grundlage zu stellen.
Der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten, bvvp, ist der Verband, der sich berufsgruppen-
und verfahrensübergreifend für die Interessen aller Vertragspsychotherapeut*innen einsetzt. In ihm haben sich etwa 6.000 Ärztliche Psychotherapeut*innen, Psychologische Psychotherapeut*innen sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen aller anerkannten Richtlinienverfahren zusam-
mengeschlossen.
Für den bvvp
Dipl.-Psych. Mag.rer.nat. Mathias Heinicke
Vorsitzender des bvvp-Bundesverbands
Anfragen und Interviewwünsche bitte an:
Anja Manz – bvvp Pressesprecherin
Württembergische Straße 31
10707 Berlin
Tel. + *49 30 88 72 59 54 / Mobil + *49 177 6575445
E-Mail: presse@bvvp.de
*Die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) ist ein gedeckeltes Honorarvolumen, das zwischen den regionalen Krankenkassen und den Kassenärztliche Vereinigungen (KV) für die ambulante Versorgung ausgehandelt
wird. Sie orientiert sich an der Krankheitslast und der Altersstruktur der Versicherten, nicht am tatsächlichen
Leistungsvolumen. Das bedeutet, dass alle Leistungen, die aus der MGV vergütet werden, einer Quotierung und die meisten außerdem einer Mengenbegrenzung unterliegen. Bisher werden die meisten psychotherapeuti-
schen Leistungen extrabudgetär und somit unabhängig von der Menge zu 100 Prozent vergütet.
Die Psychotherapiepraxis Dr. Pohling ist Mitglied im bvvp Sachsen