21/01/2026
Beratungseinsatz nach §37 Abs. 3 SGB XI?
Benötigen Sie noch einen Beratungsnachweis?
Dann sind Sie bei uns genau richtig.
Rufen Sie uns einfach an –
0203 700307
wir verfügen über freie Kapazitäten und vereinbaren flexible Termine, die sich nach Ihrem Alltag richten. Wir kommen zu Ihnen nach Hause und beraten Sie sowie Ihre Angehörigen umfassend und persönlich.
Den erforderlichen Beratungsnachweis reichen wir im Anschluss direkt bei Ihrer Pflegeversicherung ein. Die Kosten für die Beratung werden vollständig von der Pflegeversicherung übernommen – für Sie entstehen keinerlei Kosten.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf und sind gerne für Sie da.
Bis bald!