17/03/2018
Budget--Regress--Wirtschaftlichkeitsprüfung.....
Oftmals hört man diese Formulierungen, wenn man aufgrund von Schmerzen und Bewegungseinschränkungen doch eigentlich nur Hilfe haben möchte. " Tut mir leid, Budget ist ausgeschöpft, da geht nichts mehr, das müssen wir als Ärzte selbst bezahlen, die Kasse bezahlt das nicht mehr, wir haben eine Regress Forderung der Kassen bekommen.... und, und, und...
Die Tatsache ist: Ja, die Kassenärztliche Vereinigung (KV) prüft die Ärzte und vergleicht dann die Werte der verordneten Heilmittel
(Therapie) mit dem regionalen oder festgelegten Durchschnittswert.
Die Prüfung erfolgt zwei Jahre zurück, die Ärzte sollen dann, also nach zwei Jahren, die Notwendigkeit der Verordnungen begründen, schier unmöglich.
Also bekommen diese Ärzte die Daumenschrauben an, die KV fordert eine dermaßen hohe Rückzahlung, die eine Arztpraxis existenziell gefährdet. Dann kommt der finale Schachzug der KV, sie erlassen den Ärzten ein Großteil der geforderten Rückzahlung, mit der Bedingung, dass die Ärzte nur noch ein nötiges Minimum verordnen. So läuft das. Es ist für jeden verständlich, dass unter solchen Umständen die Ärzte eingeschüchtert sind und den Aufforderungen der KV Folge leisten.
Mal ehrlich, das macht keinen Spaß mehr, unter diesem Druck als Arzt zu arbeiten, beschnittene Medizin von der KV so gewollt.
Wo bleibt der Patient, Schmerzen hat er deshalb immer noch. Der Arzt schickt ihn weg, also weiter Schmerzen haben, mit Schmerzmittel in der Tasche und dann....
Neben der Möglichkeit Therapie selbst zu bezahlen gibt es da noch Ausnahmen:
- besonderer Verordnungsbedarf
- Langfristige Verordnung
- Langfristige Verordnung nach Antrag
Gemeinsam mit den Ärzten versuchen wir eine Möglichkeit für unsere Patienten zu finden, entsprechend dem Krankheitsbild doch noch Heilmittel verordnet zu bekommen, die das Budget des entsprechenden Arztes nicht belasten.
Sprechen Sie uns an!