20/12/2024
💛💙𝗣𝗘𝗥𝗦Ö𝗡𝗟𝗜𝗖𝗛𝗘 𝗣𝗙𝗟𝗘𝗚𝗘𝗕𝗘𝗥𝗔𝗧𝗨𝗡𝗚 𝗡𝗔𝗖𝗛 § 𝟯𝟳 𝗦𝗚𝗕 𝗫𝗜
Nächste Frist für Beratungseinsatz läuft zum 31. Dezember ab.
Bildlegende: Auch kurzfristig zwischen Weihnachten und Neujahr kann beim Pflegezentrum Odenwald ein Beratungsgespräch nach § 37 SGB XI vereinbart werden. Die erfahrenen Pflegefachkräfte Heike Reichert und Saskia Denger kommen für diese Beratungsgespräche zu den Pflegebedürftigen nach Hause. Beide Pflegefachkräfte und Geschäftsführer Michael Vetter wünschen allen Odenwälderinnen und Odenwäldern ein frohes Weihnachtsfest und ein gesundes, friedvolles Jahr 2025.
(ODENWALDKREIS). – Das Pflegezentrum Odenwald führt im Odenwaldkreis die Beratungsgespräche nach § 37 SGB XI bei Pflegebedürftigen durch, ausgenommen in der Gemeinde Höchst. Das Pflegezentrum Odenwald ist damit in elf Städten und Gemeinden des Odenwaldkreises Ansprechpartner für diese Pflegeeinsätze. In Breuberg und Lützelbach werden auch die Entlastungsleistungen nach § 45 SGB XI sowie Hauswirtschaft und Betreuung nach dem Pflegeversicherungsgesetz angeboten.
Die Beratungsgespräche nach § 37 des Pflegeversicherungsgesetzes können in der Geschäftsstelle des Pflegezentrums Odenwald am Kreiskrankenhaus in Erbach vereinbart werden. Einfach die Telefonnummer 06062/9408-19 wählen. Dann kommen Heike Reichert oder Saskia Denger vom Pflegezentrum Odenwald zu den pflegebedürftigen Menschen und Angehörigen nach Hause. Die erfahrenen Pflegefachkräfte beraten unter anderem über Behandlungs- und Grundpflege, hauswirtschaftliche Angebote, Betreuungsleistungen, die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Informiert wird auch über die stationären Pflegeangebote, wie zum Beispiel in der Seniorenresidenz Hedwig Henneböhl in Oberzent-Beerfelden.
Der Beratungseinsatz nach § 37 SGB XI soll die Qualität in der häuslichen Pflege sicherstellen und wird durchgeführt, wenn die Pflege bereits stattfindet. Dies geschieht, indem die Pflege durch regelmäßige Besuche begleitet wird. Die Beratungsbesuche sind ab Pflegegrad 2 verpflichtend für Pflegegeldempfänger, die keine Unterstützung durch einen zugelassenen Pflegedienst erhalten. Alle Pflegegeldempfänger müssen sich selbst um den Beratungseinsatz kümmern, da sie von der Pflegekasse nicht darauf hingewiesen werden, dass wieder eine Beratung ansteht. Die Pflegekasse kann bei Nichteinhaltung das Pflegegeld kürzen. Im schlimmsten Fall kann das Pflegegeld sogar komplett gestrichen werden.
Deshalb sollten die Pflegegeldempfänger auf die folgenden Fristen achten:
Pflegegrad 1: Beratungseinsatz nicht vorgeschrieben, einmal pro Halbjahr möglich.
Pflegegrad 2 und 3: Einmal pro Halbjahr verpflichtend, Fristen: 30.06. und 31.12. jährlich.
Pflegegrad 4 und 5: Einmal pro Vierteljahr verpflichtend, Fristen: 31.03., 30.06., 30.09. und 31.12. jährlich.
Kontakte:
Fragen zu den Leistungen in der ambulanten Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege können an die Mobile Pflege Erbach/Michelstadt, Elsa-Brändström-Straße 13 in Erbach, Tel. 06062/9408-0, die Mobile Pflege Gersprenztal, Hochstraße 2 in Reichelsheim, Tel. 06164/54651, die Mobile Pflege Bad König/Brombachtal, Bahnhofstraße 47 in Bad König, Tel. 06063/58575 sowie an die Mobile Pflege Oberzent, Krähberger Weg 49 in Beerfelden, Tel. 06068/7599-514 und an die Stationäre Pflegeeinrichtung in der Seniorenresidenz Hedwig Henneböhl, Krähberger Weg 49, ebenfalls in Beerfelden, Tel. 06068/7599-500 gerichtet werden.
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