28/07/2025
Abrechnung von Mineralstoffberatungen mittels GebüH
Immer wieder höre ich die gleiche Frage: „Ich mache Schüßler-Salze-Mineralstoffberatungen. Zusätzlich gibt es bei mir noch Empfehlungen hinsichtlich Ernährung und Nahrungsergänzungsmitteln. Wie kann ich diese Beratungen als Heilpraktiker(in) so abrechnen, dass ich auf einen vernünftigen Stundensatz komme?“
Eigentlich ist das nicht besonders schwer. Du musst nur wissen, wie es geht.
Die Ziffer 1 kannst du immer dann abrechnen, wenn du eine ausführliche Bedarfsfeststellung (Anamnese + Antlitzanalyse) durchführst. Die Ziffer 2 kannst Du abrechnen, wenn du den Therapieplan aufstellst. Außerdem werden grundsätzlich alle Klientinnen und Klienten beraten (Ziffer 5).
Häufig wird die äußere Anwendung übersehen. Aber gerade hier hast Du die Möglichkeit, verschiedene Ziffern zur Abrechnung zu bringen. Einzige Voraussetzung – Du musst die äußere Anwendung wirklich durchgeführt haben.
Bei mir läuft in der Praxis immer eine große Tageslichtlampe, um Hautzeichen besser erkennen zu können, weshalb ich immer auch die Ziffer 39.1 abrechne.
Tipp: Wenn du einen individuellen Diät- und Ernährungsplan aufstellst, kannst Du die Ziffer 11.3 abrechnen. Wichtig ist hier, dass der Plan den Namen der Klientin bzw. des Klienten enthält. Dann ist es nämlich „individuell“.
Erfolgskonzept für Medizinische Berufe:
https://konzepte-und-heilkunst.de/avada_portfolio/erfolgskonzept-fuer-medizinische-berufe/