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Sachkunde gem. § 34a GewO (IHK Abschluss)  Kosten:bis zu 100% gefördert  Abschluss: IHK-Abschluss, TrägerzertifikatKursi...
28/12/2023

Sachkunde gem. § 34a GewO (IHK Abschluss)

Kosten:bis zu 100% gefördert
Abschluss: IHK-Abschluss, Trägerzertifikat

Kursinhalt:

Rechtskunde – StGB, BGB
Gewerberecht, Datenschutz
Kunden und Serviceorientierung
Kommunikationstechniken
Deeskalationstraining
Situationsbeurteilung und -bewältigung
Zusammenarbeit
Gesetzliche Regelungen
Unfallverhütung
Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung nach § 34a Gew0

Voraussetzungen:

Deutsch in Wort und Schrift.
Ein internes Auswahlverfahren im Rahmen eines Fachgespräches ist mit „gut geeignet“ zu bestehen.

Ausnahmen sind in Absprache mit dem SEC ATTACK® und dem Kostenträger möglich. Des Weiteren gelten die Zugangsvoraussetzungen des Kostenträgers.

Förderung und Finanzierung:

Agentur für Arbeit / BfD / ARGE / ESF etc.

https://www.arbeitsagentur.de

Die Maßnahme ist nach AZAV durch die CERTURIA als fachkundige Stelle zugelassen. Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen besteht die Möglichkeit einer Förderung über einen Bildungsgutschein durch die Agentur für Arbeit (SGB III) bzw. Jobcenter (SGB II), durch Rentenversicherungsträger, durch den ESF (Europäischen Sozialfonds) oder nach dem Soldatenversorgungsgesetz von bis zu 100 %.

Nähere Auskünfte und Informationen hierzu erteilen die lokalen Agenturen für Arbeit bzw. Jobcenter, die Rentenversicherungsträger oder die Berufsförderungsdienste.
Jetzt Infos einholen...
sec-attack.de - Weiterbildung mit SICHERHEIT
https://sec-attack.de/2023/12/28/sachkunde-34a-gewo-ihk-abschluss/

Sachkunde für das Bewachungsgewerbe - auch bekannt als 34a Schein ist der Eintritt in das Sicherheitsgewerbe. Die Vorbereitung auf die IHK Sachkundeprüfung für gem. 34a GewO findet bei uns regelmäßig und mindestens mit einem Start pro Monat statt. Jetzt informieren und anmelden.

Fachkraft für Schutz und Sicherheit (m/w/d)Die Umschulung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit umfasst ein breites Sp...
28/12/2023

Fachkraft für Schutz und Sicherheit (m/w/d)
Die Umschulung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit umfasst ein breites Spektrum an Wissen.

In der Form einer Umschulung können die Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Fachkraft bereits innerhalb von 24 Monaten erlangt werden.

Die Umschulung zur Fachkraft für Schutz & Sicherheit dauert 24 Monate und findet in Vollzeit statt.

Es gibt die Möglichkeit, dies auch in Teilqualifikationen (TQ) abzulegen. Der Vorteil dabei ist, dass durch eine Externenprüfung durch die IHK bereits Teile anerkannt werden und somit auch die Möglichkeit besteht, die Gesamtzeit zu verkürzen.

In den Umschulungsmonaten ist eine praktische Einarbeitung und eine betriebliche Erprobung enthalten.

Kosten: bis zu 100% gefördert
Abschluss: IHK-Abschluss, Facharbeiterurkunde / Berufsabschluss Trägerzertifikat
Waffensachkunde gem. § 7 WaffG
Brandschutzhelfer
betrieblicher Ersthelfer

u.v.m.

Kursinhalt:

Rechtskunde – StGB, BGB
Gewerberecht, Datenschutz
Kunden und Serviceorientierung
Kommunikationstechniken
Deeskalationstraining
Situationsbeurteilung und -bewältigung
Zusammenarbeit
Gesetzliche Regelungen
Unfallverhütung
Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung nach § 34a Gew0
Sicherheitskonzept
Brandschutzhelfer
betrieblicher Ersthelfer

Voraussetzungen:

Deutsch in Wort und Schrift.
Ein internes Auswahlverfahren im Rahmen eines Fachgespräches oder mit Aufnahmetests ist mit „gut geeignet“ zu bestehen.

Ausnahmen sind in Absprache mit dem Bildungsträger z. B.  SEC ATTACK® und dem Kostenträger möglich. Des Weiteren gelten die Zugangsvoraussetzungen des Kostenträgers.

Förderung und Finanzierung:

Agentur für Arbeit / BfD / ARGE / ESF etc.

https://www.arbeitsagentur.de

Die Maßnahme ist nach AZAV durch die CERTURIA als fachkundige Stelle zugelassen. Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen besteht die Möglichkeit einer Förderung über einen Bildungsgutschein durch die Agentur für Arbeit (SGB III) bzw. Jobcenter (SGB II), durch Rentenversicherungsträger, durch den ESF (Europäischen Sozialfonds) oder nach dem Soldatenversorgungsgesetz von bis zu 100 %.

Nähere Auskünfte und Informationen hierzu erteilen die lokalen Agenturen für Arbeit bzw. Jobcenter, die Rentenversicherungsträger oder die Berufsförderungsdienste.
Jetzt Infos einholen...
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