06/06/2024
Liebe Unterstützer der Homöopathie.
Am Montag fand im Bundestag die Anhörung der Petition zur Erhaltung von Homöopathie und Anthroposophischer Medizin als Satzungsleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) statt.
Hier eine Zusammenfassung der Initiative "weil's hilft":
Die Homöopathie und Anthroposophische Medizin haben im Petitionsausschuss ein gutes Bild abgegeben. Nicht nur durch das Fernbleiben von Minister Lauterbach, auch durch das teilweise unvorbereitete und defensive Auftreten des BMG und die Pro-Homöopathie-Äußerungen des Staatssekretärs kamen die Homöopathie-Kritiker insgesamt nicht gut weg. Die Anhörung könnte ein Startschuss für ein sachlicheres und Vielfalt in der Medizin wertschätzendes Debattenklima gewesen sein.
Unser Anliegen vertraten der Petent und Initiator von "weil’s hilft!", Dr. Stefan Schmidt-Troschke, und Prof. Dr. Dr. Diana Steinmann, Fachärztin für Strahlentherapie und Integrative Onkologie. Die beiden brachten nicht nur die Stimmen von rund 200.000 Patienten mit, sondern auch überzeugende Argumente und Hintergrundinfos.
Dr. Schmidt-Troschke und Prof. Steinmann betonten, dass eine Streichung dieser Therapien die freie Wahl der Patienteinnen und Patienten sowie den Zugang zu kostengünstigen und effektiven Behandlungsmethoden einschränken würde. Laut Schmidt-Troschke würde das weder zu nennenswerten Einsparungen führen, noch die Versorgung verbessern. Im Gegenteil: Viele chronisch kranke Menschen würden ihre hilfreichen Therapieoptionen verlieren, was zu höheren Kosten durch andere, teurere Verfahren führen könnte. Schon jetzt kann man seine Krankenkasse wechseln, wenn man keine Leistungen für Homöopathie und Anthroposophische Medizin erstattet bekommen möchte, daher sei eine Gesetzesänderung unnötig. Stattdessen fühle sich die Bevölkerung durch solche Bestrebungen bevormundet und missverstanden.
Prof. Steinmann widerlegte mit mehreren Studien das gängige Vorurteil mangelnder Evidenz und forderte mehr Dialog unter Ärzt:innen, um aktuelle Forschungsergebnisse besser zu verbreiten. "Die Erfolge homöopathischer Behandlungen, zum Beispiel bei Nutztieren, sprechen klar gegen einen reinen Placebo-Effekt." Auch das oft gehörte Argument, homöopathische Behandlungen würden wirksame medizinische Behandlungen verhindern, sei nicht haltbar. In der Onkologie würden Homöopathie und Anthroposophische Medizin stets ergänzend zu konventionellen Behandlungen eingesetzt, niemals als Ersatz.
In der aktuellen Version des Gesundheitsversorgungs-stärkungsgesetzes (GVSG) ist die Streichung von Homöopathie und Anthroposophischer Medizin nicht vorgesehen. Doch Minister Lauterbach hat öffentlich angekündigt, an seinem Plan festzuhalten und die Gesetzesänderung im parlamentarischen Prozess durchsetzen zu wollen. Bei der Anhörung ließ er sich jedoch durch seinen Staatssekretär, Prof. Dr. Edgar Franke, vertreten. Franke hielt sich zu den Hintergründen des Lauterbach-Vorstoßes bedeckt, ließ aber durchblicken, dass er persönlich eine andere Meinung vertritt: "Homöopathische Behandlungen haben ohne Zweifel Erfolg", so seine Erfahrung aus der Behandlung seiner eigenen Kinder. Auf die kritische Frage von Annika Klose, SPD, ob das Ministerium genügend Aufklärungsarbeit über die Herstellung von Homöopathika mittels “Verdünnung” leiste, antwortete Prof. Franke, dass es generell an Aufklärung über die vielen guten Erfahrungen mit Homöopathie (besonders in der Pädiatrie) fehle. Mit so viel Zuspruch von Seiten eines hochrangigen Vertreters des Gesundheitsministeriums hatten selbst wir nicht gerechnet!
Auch die anderen Abgeordneten der verschiedenen Bundestagsfraktionen zeigten sich tendenziell offen und interessiert an unseren Argumenten. Einzelne kritische Fragen wurden vom Staatssekretär eher ausweichend beantwortet und von Stefan Schmidt-Troschke und Diana Steinmann kompetent widerlegt.
"Die Anhörung im Petitionsausschuss hat gezeigt, dass ein konstruktiver Austausch in diesem umstrittenen Themenfeld möglich ist", sagte ein zufriedener Schmidt-Troschke unmittelbar nach der Anhörung. "Hier sollten wir zukünftig anknüpfen und in einen echten Dialog zwischen Patienten, Wissenschaft und Politik treten." Prof. Steinmann ergänzte: "Wenn eine Anhörung wie diese bei einigen Kritikern zu einem Umdenken und offenen Austausch zur Integrativen Medizin führt, ist das eine gute Nachricht für eine patientenzentrierte, menschliche und zukunftsorientierte Medizin."