
11/09/2025
👉 Bei einer Fehlgeburt ab der 13. Woche erhalt eine Frau einen gesetzlichen Mutterschutz, um sich von dem Geschehen zu erholen.
Wichtig zu wissen: je länger eine Schwangerschaft gedauert hat, desto länger ist dann auch die Zeit des Mutterschutzes.
⚪️ Fehlgeburt ab der 13. Woche: bis zu 2 Wochen Mutterschutz
⚪️ Fehlgeburt ab der 17. Woche: bis zu 6 Wochen Mutterschutz
⚪️ Fehlgeburt ab der 20. Woche: bis zu 8 Wochen Mutterschutz
In diesen Schutzfristen dürfen Arbeitgeber die betroffenen Frauen nicht beschäftigen. Ausnahmen davon sind nur möglich, wenn sich die betroffene Frau ausdrücklich zur Arbeit bereit erklärt.
Mehr hier: https://www.tk.de/firmenkunden/service/ fachthemen/versicherung-fachthema/mutterschutz-bei-fehlgeburten-2191170?tkcm=aaus