15/02/2022
🦠PCR-Tests nur noch nach positivem Schnelltest
Aufgrund der immer noch sehr hohen Corona-Infektionszahlen sollen die Testkapazitäten gezielter als bislang eingesetzt werden. Dies hat das Bundesgesundheitsministerium entschieden und die entsprechende Test-Verordnung angepasst. Ab sofort ist es nicht mehr möglich, dass man sich einen PCR-Testgutschein auf der Homepage des Kreises Euskirchen ausdruckt.
Generell gilt: Der Anspruch auf einen PCR-Test bleibt bestehen. Voraussetzung ist allerdings, dass ein positiver Antigen-Schnelltest vorliegt. Wer also einen solchen Test in einer Bürgerteststelle gemacht hat, kann im Anschluss eines der PCR-Testzentren im Kreis Euskirchen aufsuchen und dort die Bescheinigung vorlegen.
Aufgrund der begrenzten Testkapazitäten hat der Bund entschieden, dass bei Diagnose und Auswertung der PCR-Tests Risikopatienten, Personen in vulnerablen Bereichen (Pflege, Eingliederungshilfe, häusliche Pflege) und in medizinischen Bereichen (Praxen, Krankenhaus, Pflege, Rettungsdienste) bevorzugt werden. Auch sie benötigen allerdings einen positiven Antigen-Schnelltest, bevor sie den PCR-Test machen können.
Die rote Warnmeldung auf der Corona-Warn-App reicht nicht mehr aus, um einen PCR-Test zu bekommen. Ein Anspruch muss zunächst mit einem Antigentest abgeklärt werden. Für das Freitesten, also das vorzeitige Beenden einer Isolierung bzw. Quarantäne, reicht dagegen jetzt der Antigen-Schnelltest. Was sich nicht geändert hat: Wer Krankheitssymptome hat, muss sich zunächst an seinen Haus- oder einen Facharzt wenden. Der Arzt entscheidet dann im Einzelfall, ob ein Schnell- oder ein PCR-Test angebracht ist.