
21/08/2025
dm darf einen Obst-Quetschie nicht weiter als "Immun-Smoothie für Kinder" verkaufen. Das Landgericht Karlsruhe gab einer Klage der Verbraucherorganisation foodwatch statt. Die Bezeichnung verstoße gegen die europäische Health-Claims-Verordnung.
Wer seinen Kindern etwas Gutes tun will, greift zum "Immun Smoothie für Kinder" – oder?
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