03/04/2022
Wichtige Information zum aktuellen Stand der Infektionsschutzregelung ab 01.04.2022
Ab dem 01.04.2022 gilt mit der neuen Coronaverordnung für Baden Württemberg für den Selbstzahlerbereich 3G.
Im ZST gilt weiterhin für alle Personen die 3G-Pflicht (geimpft, genesen oder getestet)! Der Zutritt in unsere Zentren ist ausschließlich mit einem entsprechenden Nachweis möglich.
Bitte füllen Sie beim Betreten des ZST die Selbstauskunft am Empfang aus und halten Sie Ihren Impf-, Genesenen- oder Test-Nachweis und zur Identitätsfeststellung Ihren Personalausweis, Führerschein oder Reisepass bereit. Wir sind dazu verpflichtet, die Nachweise entsprechend zu prüfen. Als geimpfte oder genesene Person reicht eine einmalige Registrierung.
Bei allen physiotherapeutischen Anwendungen ist verpflichtend eine zertifizierte FFP2-Maske zu tragen. Für den Trainingsbereich ist eine medizinische OP Maske ausreichend
Nicht immunisierte PersonenFür diesen Personenkreis gilt die Testpflicht (Anitgen-Schnelltest) mit einem Testergebnis, welches nicht länger als 24 Stunden zurückliegt.Alle anderen nicht geimpften Patienten und Teilnehmenden (z. B. Nachsorge- und Heilmittelpatienten) benötigen zum Einlass einen offiziellen Test einer Teststation oder des Arbeitgebers.
Wir bitten um Ihr Verständnis und danken Ihnen für die Mitarbeit - bleiben Sie gesund und beachten Sie bitte die AHA-Regeln!
Ihr Team vom ZST
Stand 01.04.2022