20/05/2026
Das neue Spargesetz für die gesetzlichen Krankenkassen sieht eine Deckelung der Ausgaben für ALLE medizinischen Leistung vor, d.h. auch für ambulante Operationen, die bisher extrabudgetär, also ohne Begrenzung, vergütet wurden.
Für uns und unsere Patienten kann das bedeuten, dass wir, sobald das Budget ausgeschöpft ist, keine ambulanten Operationen mehr anbieten und durchführen.
Ich denke, es ist für jeden verständlich, dass wir nicht noch mehr Leistungen kostenlos erbringen, wir machen das ohnehin schon in einem nicht unerheblichen Mass.
Und Eines sage ich ganz klar: Wenn es mir zu blöd wird, sperre ich den Laden einfach zu.