26/01/2026
Podologie (Medizinische Fußpflege)
Ausbildung: 2-jährige staatlich geregelte Ausbildung.
Tätigkeiten: Behandlung von Nagelpilz, eingewachsenen Nägeln (Spangen), Hühneraugen und extremer Hornhaut.
Ziel: Heilung, Linderung von Beschwerden und Prophylaxe bei Risikopatienten (z.B. Diabetiker).
Befugnisse: Arbeitet oft auf ärztliche Verordnung, darf bei erkrankten Füßen (z.B. Rhagaden, Nagelbettentzündungen) arbeiten.
Technik: Einsatz von Skalpell, Fräsen und Nagelkorrekturspangen.
Fußpflege (Kosmetische Fußpflege)
Ausbildung: Kein geschützter Begriff, keine einheitliche Ausbildung vorgeschrieben.
Tätigkeiten: Nägel schneiden/feilen, leichte Hornhautentfernung, Fußmassage, Nagellack/Pflege.
Ziel: Ästhetik und Wohlbefinden.
Grenzen: Behandelt nur den gesunden Fuß; darf keine medizinischen Behandlungen (wie das Entfernen tiefer Hühneraugen oder Behandlung von entzündeten Nägeln) durchführen.