04/11/2014
Zahnärztliche Parodontologie = Behandlung von Erkrankungen des Zahnhalteappartes
Bei Parodontose = Parodontitis handelt es sich um die Erkrankung und schließlich Schädigung des Zahnhalteapparates. In der Regel beginnt Parodontose mit Zahnfleischentzündung und Minimalblutungen (Blutspuren an der Zahnbürste).
Darauf folgt die Schädigung des Parodonts (=Zahnhalteapparats), bedeutet Knochen– und Zahnfleischrückgang bis schließlich Zähne locker werden und ausfallen. Meist treten nicht einmal große Schmerzen auf, außer vielleicht empfindliche Zahnhälse und/oder Eiterbläschen im Bereich der Gingiva (=Zahnfleisch).
Unbehandelte Parodontose führt nicht nur zum Zahnverlust, sondern kann durch Bakterienausschüttung in die Blutbahn zu großen körperlichen Einschnitten führen:
Schlaganfall
Koronare Herzerkrankung
Ateriosklerose
Diabetes
Frühgeburt
Behandlung der Parontose
Patienten der Rubrik A, mit beeinflussbaren Parodontoserisiken
Ungeübte Mundhygiene
Übergebührlichen Stress
Erhebliches Rauchen mit mehr als 10 Zi******en pro Tag
Medikamentennebenwirkungen infolge der Gabe von Cyclosporin A, Kalciumantagonisten, Antikonvulsiva
,kann allein durch Beratung sowie Medikamentenumstellung geholfen werden.
Patienten der Rubrik B, mit nicht mehr individuell vorbeugbarer Parodontose, mit Befall durch aggressive, spezifische Bakterien, deren Toxine (LPS) ein Herdgeschehen hervorrufen. Die auslösende Baktierenart kann mithilfe eines mikrobiologischen Tests ermittelt und ein geeignetes Medikament ausgewählt werden. Diese medikamentöse Therapie wird mit der schonenden Kürettage und medizinischen Spülung aller Zahnfleischtaschen kombiniert.
Neue Verfahren der Gesteuerten Geweberegeneration (GTR) tragen zum Wiederaufbau des Zahnhalteapparates bei. Verlorenes Knochengewebe kann mithilfe von Knochensalz und Membranen wieder hergestellt werden.
Bei Patienten der Rubrik C, mit erworbenen oder genetisch bedingten Parodontoseursachen wie
Diabetes
Hepatitis B
Spezifische Syndromerkrankungen
Genetisch bedingte Immunschwäche HIV
,sollte ein Internist konsillarisch mit hinzugezogen werden.