TransLife Frankfurt - TransgenderSelbsthilfegruppe

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TRANSGENDER SELBSTHILFE GRUPPE *** Frei - Unabhängig - Tolerant - Weltoffen

20/11/2023

29/08/2022
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08/05/2020

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Konversionsmaßnahmen bei Geschlechtsidentitäten sind strafbar - Ein Meilenstein im Kampf um die Menschenwürde * Press release: Germany--Ban on Conversion Efforts - English version follows*

Wir begrüßen die heutige Entscheidung für ein Gesetz zum Verbot sogenannter Konversionsbehandlungen. Dass unseriöse, selbsternannte Heilende und religiöse Eiferer, welche u.a. „im Namen Gottes“ eine nicht vorhandene Erkrankung bekämpfen wollen ist ethisch keineswegs vertretbar. Der heutige Beschluss hat deutliche Signalwirkung, insbesondere auch für radikale Kirchenvertretungen und dubiose Ärzte, ihre menschenverachtenden Aktivitäten zu beenden. Es war längst Zeit für diesen Sinneswandel. Denn es ist wissenschaftlich längst erwiesen, dass alleine der Versuch, das Wissen um die eigene Geschlechtsidentität zu verändern, eine Gefahr für die Gesundheit bedeutet. Diese Körperverletzung nun unter Strafe zu stellen ist daher ein logischer Schritt und ein Meilenstein für die q***re Community.
Wir freuen uns ganz besonders auch über das bedingungslose Werbeverbot und dass Kinder und Jugendliche einen bedingungslosen Schutz genießen dürfen. Doch ist für uns nicht nachvollziehbar weshalb diese Praxis bei Erwachsenen weiterhin zulässig sein soll.

Julia Steenken vom Vorstand meint dazu:
„Die Würde des Menschen und das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit ist nicht vom Alter abhängig. Was als grundsätzlich untauglich und gar schädlich erkannt wurde kann nicht ab einem bestimmten Alter ignoriert werden sondern muss verschwinden. Wir sind erschüttert, dass die Empfehlungen der Sachverständigen im Gesundheitsausschuss fast vollständig unberücksichtigt blieben. Wir freuen uns aber über diesen ersten Schritt und mahnen, dass es noch erheblicher Nachbesserungen bedarf.“

Hintergrund:
Unter Konversionsmaßnahmen versteht man den Versuch die Geschlechtsidentität oder die sexuelle Orientierung mit Heilbehandlungen zu verändern. Diese Maßnahmen werden von vielen reaktionär und radikal-religiösen Kreisen angeboten, weil sie als Krankheit angesehen werden und nicht dem traditionellen Familienbild entsprechen. Gesundheitsminister Jens Spahn legte Ende 2019 einen Gesetzesentwurf zum Verbot sogenannter Konversionstherapien vor. Wir bedauern es sehr, dass in der medialen Kommunikation oftmals nur die sexuelle Orientierung Erwähnung findet und betonen deshalb bewusst, dass auch die Geschlechtsidentität betroffen ist. Nachdem die dgti und andere intervenierten wurde auch diese nachträglich in das Gesetz mit aufgenommen.

Link zum Gesetzestext:http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/172/1917278.pdf

q***r.de Siegessäule Q***r BILD

Germany: The German Bundestag, the Federal Parliament voted for a ban on performing gender identity and sexual orientation (GICE, SOCE) change efforts on minors (under 18). Advertising becomes criminal for minors and adults.

We welcome the decision as a major but incomplete step in the right direction.
Trying to “correct” something that is no illness, that is what self appointed healers or leaders from radical religious congregations did so far, is unethical. Today´s vote is a signal to those to end this kind of inhumane practice.
Since long, scientific research shows that trying to change one´s gender identity is harmful. Making this kind of bodily injury liable to prosecution is a milestone for the LGBTI community.

While we are happy that kids are fully protected and the participative lawmaking process was commendable, we find it incomprehensible that such efforts can still be performed on adults and the Bundestag´s committee for health as a whole won´t listen to the community´s arguments.

Julia Steenken, dgti e.V. member of board:

“One´s dignity is independent from age. If a drug is found to be harmful, it will be removed from the market and you will not split the customers in groups. We find ourselves appalled, that the community´s recommendations did not made it through the Bundestag´s committee. Bodily integrity is highly valued and may not be divided in categories of age. We are pleased about this first step, but there is still a lot to be done.”
Background:

Conversion treatments are efforts to change one´s the gender identity or sexual orientation.
Radical religious groups and backward therapists try these at the expense of highly vulnerable people.
They share a common view, that everything that does not conform to views of a traditional family needs to bie”cured”.

Germanys current Minister of Health, Jens Spahn, released a draft bill in November 2019 for a ban on so called conversion “therapy”.

The media often narrow the issue to sexual orientation. After intervention of dgti e.V.and followed by others of the LGBTI community, gender identity was included in the draft bill.

06/04/2020

Liebe Alle,

auf Grund von staatlich angeordneten Zwangsmaßnahmen wegen eines grippe ähnlichen Virus werden wir gezwungen, unser monatliches Gruppentreffen am morgigen Dienstag, den 7. April leider abzusagen.

Dies tut uns sehr leid, ist aber auf Grund der staatlich befohlenen Maßnahmen leider nicht zu ändern. Wir werden im Sommer die abgesagten Termine nachholen.

Liebe Grüße,

Carina,

TRANS*-LIFE.frankfurt

01/04/2020

Der Transgender Day of Visibility war aus unserer Sicht ein voller Erfolg. Trotz Corona-Krise haben Menschen sich gezeigt und ihre Solidarität bekundet. Die Kampagne hat ihren Zweck erfüllt und Menschen sichtbar gemacht, die sonst kaum wahrgenommen werden. Wir haben zahlreiche Foto-Einsendungen und Unterstützungswünsche erhalten und hoffen damit einen Beitrag geleistet zu haben, dass die Situation von trans*Personen deutlich verbesserungswürdig ist.

Die dgti bedankt sich bei allen Teilnehmenden fürs Mitmachen. Wir wünschen uns diese Solidarität auch außerhalb solcher Kampagnen und hoffen, dass auch der Gesetzgeber dieses Statement wahrgenommen hat.

Ganz große Klasse liebe Petra, vielen herzlichen Dank dafür. Dem ist nichts mehr hinzuzufügen ❤
25/02/2020

Ganz große Klasse liebe Petra, vielen herzlichen Dank dafür. Dem ist nichts mehr hinzuzufügen ❤

Stellungnahme des Vorstands der dgti:
Eine überfällige Entscheidung – das selbsterklärte Geschlecht
muss durch Artikel 3 Grundgesetz geschützt werden!

Die Bundestagsfraktionen der Linken, B90/Grüne und FDP haben im Bundestag am 7.11.2019 einen Entwurf (1) zur Ergänzung des Artikels 3 Grundgesetz (Art. 3 GG) um das Merkmal „sexuelle Identität“ vorgelegt, der an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen wurde. Wir begrüßen selbstverständlich die Forderung, sexuelle Identität in den Art. 3 GG aufzunehmen. Ablehnen müssen wir jedoch den aktuellen Vorschlag der drei Fraktionen, da er auf einen ausdrücklichen Schutz der geschlechtlichen Identität, die wir als selbsterklärtes Geschlecht definieren, verzichtet.

In den uns zugänglichen Quellen wurden im Wesentlichen vier Argumente genannt, warum auf „geschlechtliche Identität“ in Art.3 GG verzichtet werden kann bzw. soll.
1. Politische Durchsetzbarkeit, vor allem bei der Fraktion der CDU/CSU
2. Ein solche Ergänzung würde die zu schützenden Personen schlechter stellen als bisher
3. „Geschlecht“ im Art. 3 GG würde geschlechtliche Identität bzw. selbstempfundenes Geschlecht bereits beinhalten.
4. Die Definition des Begriffs „Geschlecht“ könne durch Parlamentsbeschluss oder -resolution außerhalb des Grundgesetzes definiert werden.

Im Folgenden nehmen wir zu diesen vier Punkten Stellung:
Zu 1.
Dieses Argument betrachten wir als einen Mangel an Wertschätzung, Verständnis und Solidarität mit der Gemeinschaft der Menschen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung d.h. an trans* (* bedeutet: transsexuell,transident, transgender), sowie intersexuellen und nichtbinären Personen.
Das können wir als bundesweite Interessenvertretung dieser Menschen nicht akzeptieren. Die Reihenfolge der Prioritäten ist offensichtlich, die daraus folgende Ungleichbehandlung, die sich immer und immer wieder wiederholt, ebenfalls.

Es ist elementar wichtig – auch für deren Glaubwürdigkeit – das Parteien und Verbände für ihre Prinzipien aktiv eintreten. Über Wählerschwund und Politikverdrossenheit der Bürger braucht man sich ansonsten nicht zu wundern und auch nicht über das Erstarken antidemokratischer Kräfte.

Ein Beispiel für einen solchermaßen verfehlten Umgang speziell mit den Interessen der trans* Personen unter den Menschen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung ist die ausstehende Bearbeitung des Transsexuellengesetzes.

Immer noch gibt es in diesem Zusammenhang menschenverachtende Praktiken wie die Zwangsbegutachtung,die mindestens doppelte psychiatrische Genehmigung für jede einzelne geschlechtsangleichende Maßnahme im Gesundheitssystem, was praktisch 6-8 solcher Begutachtungen bedeutet, und es gibt kein Gesetz, das die
Benachteiligung durch staatliche Stellen verbietet. Das gilt insbesondere für die Bereiche Schule, Hochschule, Justiz und Verwaltung. Ohne den Gang zum Gericht sieht sich keine staatliche und nichtstaatliche Stelle verpflichtet, so einfache Dinge wie Formulare z. B. auf den dritten Personenstand anzupassen. Die Benachteiligung zieht sich durch alle Lebensbereiche.

Um derartige Missstände zu beheben braucht es eine offene Diskussion unter allen demokratischen Kräften ohne
sofort mit Unterstellungen zu arbeiten, die letztlich den Dialog blockieren.

Zu 2. und 3.

Eine Schlechterstellung ist nicht möglich, wenn man den Begriff „Geschlecht“ präzisiert und durch „selbsterklärtes“ ergänzt.

Das BVerfG5,7 hat in seinen Beschlüssen diese Selbstzuordnung im Rahmen der Persönlichkeitsrechte unabhängig von einem körperlichen Zustand anerkannt und keinen Unterschied zwischen Geschlecht und geschlechtlicher Identität festgestellt. Diese Auslegung des Beschlusses wird von der Bundesregierung und insbesondere dem
BMI nicht geteilt, was an der nicht verfassungskonformen Auslegung des § 45b PStG zu erkennen ist.

Folge davon ist eine Ungleichbehandlung verschiedener Personengruppen, die sich auf ihre geschlechtliche Identität, ihr selbst empfundenes Geschlecht, berufen. Es ist nicht nachvollziehbar, warum für eine Variante der geschlechtlichen Entwicklung (trans*) bezüglich des Personenstandes andere gesetzliche Regelungen greifen sollen wie für eine andere (intersexuelle Menschen).

Umso wichtiger ist es, verfassungsrechtlich abgesichert klarzustellen, was unter Geschlecht zu verstehen ist:

Dazu das BVerfG (5) :

(Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG): „Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt die geschlechtliche Identität. Es schützt auch die geschlechtliche Identität derjenigen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen.“
Daraus leitet sich zunächst ab, dass es im Recht mehr als zwei Geschlechter gibt.
Die Formulierung „sich zuordnen lassen“ steht im Kontrast zu einer späteren Aussage des BVerfG, der Gesetzgeber hätte das Recht, die Zuordnung nicht alleine von einem Menschen selbst vornehmen zu lassen, sondern die Gesetze so zu gestalten, dass diese für eine Änderung des Personenstands durch staatliche Stellen zu prüfen
seien. So wies das BVerfG eine Verfassungsbeschwerde (6) gegen die Begutachtungspflicht im Transsexuellengesetz ab. Gleichzeitig verzichtet der Gesetzgeber nach Auslegung des BMI bei intersexuellen Menschen aber auf eine derartige Sonderbehandlung.
Da das BVerfG Körpermerkmale wiederholt (5,7) als nicht relevant für die rechtliche Einordnung in ein Geschlecht festgestellt hat, der Gesetzgeber diese Unterscheidung aber weiterhin mit Hilfe des Transsexuellengesetzes und dem §45b PStG trifft, ist es eine Tatsache, dass Benachteiligungspotential vorhanden ist und von höchster Stelle genutzt wird.

Persönlichkeitsrechte schützen nicht vor Benachteiligungen. Deshalb gibt es zusätzlich den Art. 3 GG.

An einem Teilbereich des Antidiskriminierungsrechts, dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, kann man erkennen, wie aus politischem Opportunismus heraus mangelhaft definierte Begrifflichkeiten zu Lasten benachteiligter Gruppen wie der, die wir vertreten, ausgelegt werden.

Während der EuGH (2) bereits 1998 klargestellt hat, dass die Eigenschaft „transgender“ unter das persönliche Merkmal Geschlecht fällt, ist in der Gesetzesbegründung von 2006 (3) zum AGG der Hinweis zu finden, Trans* und Intersexualität wären unter „sexueller Identität“ geschützt, was einen geringeren gesetzlichen Schutz als „Geschlecht“ z. B. beim sachlichen Anwendungsgebiet „Massengeschäft“ bedeutet.

Von Seiten eines Verbandes wird die Auffassung verbreitet, die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hielte „Geschlecht“ im Art. 3 GG für inklusiv betreffend Menschen mit Varianten der geschlechtlichen Entwicklung.

Diese Annahme ist unzutreffend. In der Publikation der ADS „70 Jahre Grundgesetz – Eine Umfrage zur Erweiterung des verfassungsrechtlichen Diskriminierungsverbots in Art. 3 GG“ (8) kommt sie zum Schluss (S.12):

„Die Ergebnisse sprechen damit für eine Aufnahme der Merkmale sexuelle und geschlechtliche Identität sowie Lebensalter in Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 Grundgesetz“

Wir weisen darauf hin, dass in einem ursprünglichen Entwurf des AGG von Fr. Prof. Dr. Schmidt-Räntsch „geschlechtliche Identität“ durchaus enthalten war und den gleichen politischen Prioritäten wie nun im Antrag zum Art. 3 GG zum Opfer gefallen ist.
Auch dies hat zu konkreten Benachteiligungen geführt. Erst 2017 bescheinigte das Bundesarbeitsgericht (4) nach vierjährigem Marathon durch die Instanzen einer trans* Frau, dass ihre Klage wg. Benachteiligung gegen einen
künftigen Arbeitgeber auf Grund des Merkmals Geschlecht zulässig war.
In den unteren Instanzen wurden die Publikationen der Antidiskriminierungsstelle des Bundes vertretene Ansicht,Trans* sei unter dem Merkmal Geschlecht zu berücksichtigen, nicht berücksichtigt.

Dieser Beschluss des BAG beschränkt sich auf das sachliche Anwendungsgebiet Arbeit und ist nicht ohne weiteres auf andere Bereiche anwendbar.

Die Frage, schützt Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG durch das Merkmal Geschlecht ohne Zusatz auch Menschen, die sich auf ihre geschlechtliche Identität berufen vor Benachteiligung, muss daher mit „nein“ beantwortet werden.
Es ist nicht die fremdbestimmte Einordnung des Geschlechts bei der Geburt, sondern die Aussage des Menschen selbst, die über dessen Geschlecht entscheidet. Diese in einer nachträgliche Änderung des Personenstands wirk-
sam werden zu lassen, dazu lässt das BVerfG dem Gesetzgeber Freiraum, eben weil das Grundgesetz den Menschen bei der Selbstzuordnung im Geschlecht keine Stimme gibt.

Zu 4.
Für einen Parlamentsbeschluss, der einfache Gesetze rückgängig macht, reicht eine einfache Mehrheit. Eine
geänderte Definition von Geschlecht hat außerhalb des Grundgesetzes bei einem trans*feindlichen Backlash, wie
wir ihn gerade erleben, eine Haltbarkeit, die nur bis zur nächsten Bundestagswahl reicht.
Zusammenfassend stellen wir fest, dass der Antrag der drei Bundestagsfraktionen vom 7.11.2019 unvollständig
ist, die Benachteiligung von Menschen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung durch künftige Mehrheiten im
Bundestag erleichtert und den Abbau bestehender Benachteiligungen nicht abbauen hilft.
Das Merkmal „Geschlecht“ im Art. 3 GG muss um den Zusatz „selbsterklärtes“ ergänzt werden.

Petra Weitzel

1. Vorsitzende

Edit:
https://www.bundestag.de/presse/hib/682392-682392

Quellen:
(1)http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/131/1913123.pdf
(2) EuGH, 30.04.1996 - C 13/94
(3)http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/017/1601780.pdf
(4) BAG, 8 AZR 421/14
(5) 1 BvR 2019/16, 10.10.2017
(6) 1 BvR 747/17, 17.10.2017
(7) BvR 3295/07
(8) https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Downloads/DE/publikationen/Umfragen/Umfrage_Erweiterung_Art_3_GG.pdf?__blob=publicationFile&v=10

31/12/2019
+++ bitte teilen +++Pressemitteilung vom 23.12.2019Ein Jahr Dritte Option: Unwissen, Überforderung und Hexenjagd auf Mi...
31/12/2019

+++ bitte teilen +++
Pressemitteilung vom 23.12.2019

Ein Jahr Dritte Option: Unwissen, Überforderung und Hexenjagd auf Minderheiten

Seit einem Jahr gibt es mit „divers“ einen dritten positiven Geschlechtseintrag im Personenstandsrecht und somit neben dem Transsexuellengesetz (TSG) eine weitere Möglichkeit, den bei der Geburt eingetragenen Geschlechtseintrag zu ändern. Dafür muss beim Standesamt eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden, die eine „Variante der Geschlechtsentwickung“ attestiert. Dennoch gibt es bis heute in der Praxis keine Rechtssicherheit. Stattdessen laufen derzeit bundesweit bis zu 100 Rechtsverfahren, weil Menschen die Änderung ihres Geschlechtseintrags verweigert wurde. Erste Fälle liegen inzwischen beim Bundesgerichtshof. Die Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (dgti) begleitet und unterstützt gemeinsam mit dem Lesben- und Schwulenverband - LSVD und dem Projekt 100% Mensch die laufenden Prozesse.

Dazu erklärt Julia Monro von der dgti Öffentlichkeitsarbeit:

„Die Menge an juristischen Verfahren nach so kurzer Zeit zeigt deutlich, wie mangelhaft der Auftrag des Bundesverfassungsgerichts, die Möglichkeit eines positiven Geschlechtseintrages zu schaffen, umgesetzt wurde. Vielmehr hat die Gesetzgebung zum Schaden der Betroffenen eine absolut unübersichtliche Situation geschaffen. Dies zeigt eindrücklich, dass menschenrechtskonforme Nachbesserungen im Sinne der Selbstbestimmung unerlässlich sind. Bereits während des Gesetzgebungsverfahrens wurden Empfehlungen von Ausschüssen, Fachorganisationen und Betroffenen ignoriert. Stattdessen hat man in einer Hau-Ruck-Aktion eine politische Minimallösung verabschiedet. In der Folge waren Standesämter nicht ausreichend vorbereitet und die praktische Anwendbarkeit des Gesetzes warf erhebliche Fragen auf. Nachfolgeregelungen, wie z.B. eine Frist zur Implementierung in Behörden und Verwaltung, die eine reibungslose Umsetzung ermöglicht hätten, blieben aus. Anstatt jedoch Fehler einzugestehen verschärfte das Bundesministerium für Inneres (BMI) den Ton: Es veröffentlichte einen vorsätzlich fehlerhaft formulierten Erlass, der von Standesämtern als Anweisung fehlinterpretiert wurde, Personen auf Verdacht ihr Recht auf die Änderung des Geschlechtseintrages vorzuenthalten. In diesem wurden außerdem strafrechtliche Konsequenzen angedroht. Situationsverschärfend versuchte der parlamentarische Staatsseketär Günter Krings in mehreren Interviews, die sonst vereinte Community von trans* und inter* Personen gegeneinander aufzubringen und drohte mit Rückabwicklungen bereits durchgeführter Personenstandsänderungen.
Wir werten diese Einflussnahme des Bundesinnenministeriums als einen schweren Rechtsmissbrauch, welcher schon jetzt zu zahlreichen Gerichtsverfahren führte.
Menschen, die um die Anerkennung ihrer Person ringen, werden erneut ausgegrenzt und institutionell diskriminiert. Das BVerfG hatte deutlich ausgeführt: „Die eigene Geschlechtszuordnung gehört zum intimsten Bereich der Persönlichkeit eines Menschen, der prinzipiell staatlichem Zugriff entzogen ist.“ (1 BvL 3/03) Doch der Staat setzt weiterhin auf Fremdbestimmung und Pathologisierung. Deutschland präsentiert sich weltweit als tolerante und menschenrechtskonforme Demokratie. Tatsächlich werden aber von höchster ministerieller Seite regelrechte Hexenjagden auf Minderheiten angeordnet. Dies ist unverantwortlich und begünstigt weitere Diskriminierungen.“

Hintergrund:

Am 22.12.18 trat der §45b PStG (Dritte Option) in Kraft. Seit dem 01. Januar 2019 gibt es mit "divers" neben "weiblich" und "männlich" einen dritten positiven Geschlechtseintrag im deutschen Personenstandsrecht. Außerdem kann auch "kein Geschlecht" eingetragen werden. Im ersten Quartal 2019 nutzten 385 Personen diese Neuregelung. Davon beantragten 71 Menschen den Eintrag „divers“, 28 Menschen eine Streichung des Geschlechtseintrags. 286 Menschen änderten den Geschlechtseintrag von „männlich“ zu „weiblich“ bzw. umgekehrt. Daraus schloss das Innenministerium, dass auch transsexuelle Menschen gesetzeskonform von der neuen Möglichkeit Gebrauch machten. Um dies zu verhindern, wurde das beschlossene Gesetz am Parlament vorbei nachträglich mit einem Runderlass, welcher eine Interpretationsrichtung des Gesetzestextes durch das Ministerium vorgab, wieder eingeschränkt. Seitdem herrscht Unklarheit über die rechtliche Anwendbarkeit des §45b PStG.

Wir haben außerdem eine Kampagne gestartet und bitte um Unterstützung:
https://www.leetchi.com/c/menschenrechte-staerken-vor-dem-bgh

Bravo Schweiz🇨🇭🇨🇭🇨🇭👋👋👋❤So einfach kann es gehen. In der BRD aber blockieren trans*feindliche Parteien weiterhin unser Me...
07/12/2019

Bravo Schweiz🇨🇭🇨🇭🇨🇭👋👋👋❤So einfach kann es gehen. In der BRD aber blockieren trans*feindliche Parteien weiterhin unser Menschenrecht auf selbstbestimmte Geschlechtsidentität 😠

Menschen mit Transidentität oder Menschen, deren Geschlecht nach der Geburt nicht eindeutig feststand, sollen Geschlecht und Vorname im Personenstandsregister unbürokratisch ändern lassen können. Daran hält der Bundesrat nach einer Vernehmlassung fest.

Als Mitglied der Partei DIE LINKE, Mitglied der LAG q***r Hessen DIE LINKE und Mitglied des Vorstandes des Kreisverbande...
30/11/2019

Als Mitglied der Partei DIE LINKE, Mitglied der LAG q***r Hessen DIE LINKE und Mitglied des Vorstandes des Kreisverbandes Limburg-Weilburg distanziere ich mich von diesem trans*feindlichen Vorgang und verurteile diesen aufs Schärfste. Des weiteren fordere ich die Parteispitze dazu auf, sich öffentlich bei Chelsea Manning und der Trans*Community dafür zu entschuldigen. Die BAG q***r und die einzelnen LAG q***r DIE LINKE fordere ich auf, sich von diesem Vorgang aufs Schärfste zu distanzieren.

gez. Carina K.

Die Trans-Whistleblowerin Chelsea Manning ist für viele Linke eine Heldin. Für Aufregung sorgt jetzt, dass Manning bei einer Protestaktion der linken Bundestagsfraktion als Mann dargestellt wurde – das wird als transphob kritisiert. (Politik - Deutschland)

Das ist Solidarität innerhalb der q***ren Community 👍💪DANKE LSVD😘🏳‍⚧🏳‍⚧🏳‍⚧❤🧡💛💚💙💜🏳‍🌈🏳‍🌈🏳‍🌈:LSVD  NEWSLETTERTransgender Da...
20/11/2019

Das ist Solidarität innerhalb der q***ren Community 👍💪DANKE LSVD😘🏳‍⚧🏳‍⚧🏳‍⚧❤🧡💛💚💙💜🏳‍🌈🏳‍🌈🏳‍🌈:

LSVD
NEWSLETTER

Transgender Day of Remembrance: Selbstbestimmung für transgeschlechtliche Menschen durchsetzen
Hasskriminalität bekämpfen, geschlechtliche Vielfalt anerkennen und gesundheitliche Versorgung vereinfachen
Anlässlich des Transgender Day of Remembrance am 20. November erklärt Henny Engels, Sprecherin des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) gedenkt am Transgender Day of Remembrance all jener, die weltweit Opfer transfeindlicher Gewalt wurden. Auch in Deutschland gehören massive Diskriminierung bis hin zu Gewalt und Pathologisierung zum Alltag von transgeschlechtlichen Menschen.

Erschreckenderweise ist Gewalt gegen transgeschlechtliche Menschen kein relevantes Thema für die Innenministerien in Bund und Ländern. So wird Hasskriminalität gegen transgeschlechtliche Personen noch nicht einmal gesondert erfasst. Der LSVD fordert daher eine Reform der polizeilichen Erfassungssysteme, damit Hasskriminalität detailliert aufgeschlüsselt und in ihren realen Ausmaßen gesellschaftlich sichtbar wird. Erforderlich ist zudem ein Bund-Länder-Programm gegen Gewalt gegen Lesben, Schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen (LSBTI).

Der LSVD fordert zudem, dass eine Vornamens- und Personenstandsänderung allein auf Antrag beim Standesamt ermöglicht wird; ohne demütigende Zwangsberatungen, Gutachten, ärztliche Atteste oder Gerichtsverfahren. Das Offenbarungsverbot hinsichtlich des früheren Vornamens oder Personenstandes muss gestärkt und Verstöße sollten wirksam sanktioniert werden. Es braucht einen gesetzlichen Anspruch auf Neuausstellung von Zeugnissen und Arbeitsdokumenten bei Namens- bzw. Personenstandsänderung. Leitbild muss die persönliche Freiheit sein und nicht eine überkommene Ordnungsvorstellung über Geschlechtszugehörigkeit. Die tatsächliche Vielfalt der geschlechtlichen Identitäten muss akzeptiert werden.

Transgeschlechtlichen Menschen müssen sämtliche geeigneten medizinischen Maßnahmen, die diese benötigen, allen zur Verfügung stehen. Die Leistungspflicht gesetzlicher Krankenkassen zu bedarfsgerechten geschlechtsangleichenden Maßnahmen muss gewährleistet sein. Die oft langwierigen Verfahren bei den Krankenkassen zur Kostenübernahme für geschlechtsangleichende Maßnahmen und Operationen müssen durch im Dialog mit der Zivilgesellschaft entwickelte Richtlinien vereinfacht, beschleunigt und vereinheitlicht werden.

Hintergrund zum Transgender Day of Remembrance
Im November 1998 wurde in den USA die afro-amerikanische Transfrau Rita Hester ermordet. Am darauffolgenden Freitag versammelten sich über 250 Menschen, um ihrer Trauer und Wut über den Mord Ausdruck zu geben. Seitdem findet der Transgender Day of Remembrance jährlich am 20. November statt.

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) ist ein Bürgerrechtsverband und vertritt Interessen und Belange von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI). Menschenrechte, Vielfalt und Respekt – wir wollen, dass LSBTI als selbstverständlicher Teil gesellschaftlicher Normalität akzeptiert und anerkannt werden.

Unterstützen Sie „Menschenrechte, Vielfalt und Respekt“! Mit Ihrer Spende oder Mitgliedschaft. Vielen Dank.

Ein Newsletter des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD)
Almstadtstr. 7, 10119 Berlin
Tel: 030 78954778, Fax: 030 78954779

E-Mail: presse@lsvd.de Web: www.lsvd.de

Ein Newsletter des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) Almstadtstr. 7,  10119 Berlin Tel: 030 78954778,  Fax: 030 78954779

Genau!!!!  I agree 🏳‍⚧🏳‍⚧🏳‍⚧🏳‍⚧🏳‍⚧🏳‍⚧Weg mit dem menschenverachtende TSG, dahin wo es hingehört: Auf die Müllhalde der G...
19/09/2019

Genau!!!! I agree
🏳‍⚧🏳‍⚧🏳‍⚧🏳‍⚧🏳‍⚧🏳‍⚧
Weg mit dem menschenverachtende TSG, dahin wo es hingehört: Auf die Müllhalde der Geschichte. Wir sind Menschen wie alle anderen, wir brauchen keine Sondergesetze, keine Nürnberger Rassegesetze, denn was anderes ist das TSG nicht. Niemand hat das Recht über die Geschlechtsidentität eines anderen zu urteilen!!!! Selbstbestimmte Geschlechtsidentität JETZT!!!!!

Der Skandal hat einen Namen, und das seit 38 Jahren: „Transsexuellengesetz“, kurz TSG. Skandalös daran ist vieles, eigentlich alles. Zum Beispiel, dass es überhaupt noch existiert, nachdem es durch eine Reihe von Urteilen des Bundesverfassungsgerichts löchrig wie ein Schweizer Käse geworden....

Ein sehr guter Bericht über den Trans*Pride in Stuttgart. Die meisten Reden sind auf Video dokumentiert.http://www.beoba...
19/09/2019

Ein sehr guter Bericht über den Trans*Pride in Stuttgart. Die meisten Reden sind auf Video dokumentiert.

http://www.beobachternews.de/2019/09/18/schmetterlinge-fuer-vielfalt-und-selbstbestimmung/

Reges Interesse bei der ersten "Trans*Pride" in StuttgartSchmetterlinge für Vielfalt und Selbstbestimmung 18. September 2019 von Redaktion Kommentar verfassen TweetBuntes Publikum vor der Bühne auf dem Schlossplatz Von Sahra Barkini – Stuttgart. Die erste „Trans*Pride“ – eine Veranstaltung...

06/09/2019

The study focusses on legal gender recognition procedures and the position of transgender people in the EU.

“Sagt es laut“ – unter diesem Motto starten wir eine Kampagne für ein Selbstbestimmungsgesetz und zur Abschaffung des Tr...
05/09/2019

“Sagt es laut“ – unter diesem Motto starten wir eine Kampagne für ein Selbstbestimmungsgesetz und zur Abschaffung des Transsexuellengesetzes. Es darf nicht noch einmal ein Referentenentwurf wie der vom Frühjahr auf den Tisch kommen. Mit der Kampagne möchten wir euch eine Stimme geben. Eine laute Stimme. Der nächste Entwurf könnte bereits im Herbst kommen. Macht euch vorher bemerkbar! Wir sind sicher: ihr habt etwas zu sagen. Und weil Trans*Rechte Menschenrechte sind, rufen wir trans* und alliierte cis-Menschen auf, sich zu beteiligen.

Nehmt euer Smartphone und macht ein Selfie-Video. Sagt, was ihr vom Transsexuellengesetz haltet. Sagt, was euch an diesem “Sondergesetz“ belastet: Die Begutachtungen, die Kosten, die Pathologisierung. Oder erzählt von euren schlechten Erfahrungen. Oder sagt, was in einer Nachfolgeregelung unbedingt enthalten sein muss und was auf gar keinen Fall hineingehört. Fasst euch kurz. Kommt auf den Punkt. Macht klare Statements. Ihr müsst nicht auf alles eingehen. Wenn ihr mehr zu sagen habt, macht bitte mehrere kurze Clips.

Ein ganz normales Smartphone reicht aus. Macht eure Aufnahme im Hochformat oder Querformat, wie es für euch angenehmer ist. Stellt euch nicht in dunkle Ecken, sondern ins Licht. Sagt laut, was ihr zu sagen habt. Die Mikrofone an den Handys sind nicht die besten. Wenn ihr ein Ansteckmikrofon habt, benutzt es bitte.

Schickt die Clips via WeTransfer oder ladet sie in eure Dropbox und schickt den Freigabelink an

sagteslaut@bundesverband-trans.de

Die Clips bitte nicht bearbeiten und rendern! Das machen wir. Bitte keine Videos direkt an die Email-Adresse senden!

Wenn ihr wollt, könnt ihr ein paar Informationen über euch mitschicken. Sagt uns ob und wenn ja, welchen Namen wir nennen dürfen. Mit der Zusendung erteilt ihr eure Zustimmung zur Veröffentlichung eurer Videos auf unserer Webseite und in unseren Social-Media-Kanälen auf Facebook, Instagram und Youtube.

Collage: BVT* / Aimee Ardell (Ausschnitt, https://bit.ly/2lDRmLY) CC BY 2.0 / Free-Photos, pixabay

“Sagt es laut“ – unter diesem Motto starten wir eine Kampagne für ein Selbstbestimmungsgesetz und zur Abschaffung des Transsexuellengesetzes. Es darf nicht noch einmal ein Referentenentwurf wie der vom Frühjahr auf den Tisch kommen. Mit der Kampagne möchten wir euch eine Stimme geben. Eine laute Stimme. Der nächste Entwurf könnte bereits im Herbst kommen. Macht euch vorher bemerkbar! Wir sind sicher: ihr habt etwas zu sagen. Und weil Trans*Rechte Menschenrechte sind, rufen wir trans* und alliierte cis-Menschen auf, sich zu beteiligen.

Nehmt euer Smartphone und macht ein Selfie-Video. Sagt, was ihr vom Transsexuellengesetz haltet. Sagt, was euch an diesem “Sondergesetz“ belastet: Die Begutachtungen, die Kosten, die Pathologisierung. Oder erzählt von euren schlechten Erfahrungen. Oder sagt, was in einer Nachfolgeregelung unbedingt enthalten sein muss und was auf gar keinen Fall hineingehört. Fasst euch kurz. Kommt auf den Punkt. Macht klare Statements. Ihr müsst nicht auf alles eingehen. Wenn ihr mehr zu sagen habt, macht bitte mehrere kurze Clips.

Ein ganz normales Smartphone reicht aus. Macht eure Aufnahme im Hochformat oder Querformat, wie es für euch angenehmer ist. Stellt euch nicht in dunkle Ecken, sondern ins Licht. Sagt laut, was ihr zu sagen habt. Die Mikrofone an den Handys sind nicht die besten. Wenn ihr ein Ansteckmikrofon habt, benutzt es.

Schickt die Clips via WeTransfer oder ladet sie in die Cloud und schickt den Freigabelink an

sagteslaut@bundesverband-trans.de

Die Clips bitte nicht bearbeiten und rendern! Das machen wir. Bitte keine Videos direkt an die Email-Adresse senden!

Wir möchten die ersten Zusammenschnitte Ende September veröffentlichen. Am besten schickt ihr also eure Statements so schnell wie möglich. Das würde uns von Zeitdruck bei der redaktionellen Arbeit und dem Schnitt entlasten.

Wenn ihr wollt, könnt ihr ein paar Informationen über euch mitschicken. Sagt uns ob und wenn ja, welchen Namen wir nennen dürfen. Mit der Zusendung erteilt ihr eure Zustimmung zur Veröffentlichung eurer Videos auf unserer Webseite und in unseren Social-Media-Kanälen auf Facebook, Instagram und Youtube.

Collage: BVT* / Aimee Ardell (Ausschnitt, https://bit.ly/2lDRmLY) CC BY 2.0 / Free-Photos, pixabay

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