17/01/2026
Behandlungen
Laut Infektionsschutzgesetz und vor allem der Sorgfaltspflicht ist es mir als Heilpraktiker bis auf wenige Ausnahmen nicht erlaubt Infektionskrankheiten zu heilen.
Schwere Krankheiten darf ich aufgrund der selben Sorgfaltspflicht „nur“ Mitbehandeln. Das nur bezieht sich darauf dass diese schweren Krankheiten zumindest ärztlich Kontrolliert werden. Was meiner Ansicht nach sowieso Sinn macht, ich frage auch immer meinen Arzt was er davon hält und welche Therapie er vorschlägt wenn ich krank bin. Und er weiß dass ich Heilpraktiker bin. Wirkliche Zusammenarbeit ist selten verkehrt.
Nur Ärzte und Heilpraktiker dürfen „heilen im Sinne des Gesetzes“ und Diagnosen stellen. Was den Grund des Konkurrenzverhaltens dieser beiden Berufe ist.
Wer „nur“ über die Selbstheilkräfte arbeitet – was meiner Meinung nach viel mehr mit heilen zu tun hat – darf das und sich, berechtigter Weise, Heiler nennen.
Für meinen Teil arbeite ich eine Stufe tiefer als die Selbstheilkräfte, ich stelle so gut es geht die innere Ordnung wieder her um so den ganzen Menschen – Selbstheilkräfte eingeschlossen – von innen heraus gesünder zu machen.
Ich arbeite jeden Tag daran mein Verständnis in Menschen zu vertiefen weil es einfach ein Wesenszug von mir ist. Und diesen kann ich auch nach Feierabend, Sonntags oder im Urlaub nicht ablegen. Das ist der Unterschied zwischen Beruf und Berufung.
Für mich sind Standesklüngel nur so weit erheblich wie sie nervig sind. Ich erkenne jeden an der seine Arbeit gut macht, ob er nun Arzt, Heilpraktiker oder Heiler ist.
Ich aktualisiere gerade meine Homepage. Das ist ein Inhalt davon. Nur die Überschrift gefällt mir noch nicht.