03/03/2023
Das Schonvermögen…
Im Zuge des Inkrafttreten des Bürgergeldgesetzes wurde 2023 ebenfalls der Vermögensschonbetrag von 5.000€ auf 10.000 € verdoppelt.
Was hat das für Auswirkungen auf die Bestattunsgvorsorge?
•eine zweckgebundene Bestattungsvorsorge in angemessener Höhe ist zusätzlich zum allgemeinen Schonvermögen (jetzt 10.000 €) auch bei der Beantragung von Sozialhilfe geschützt
•das Geld ist also unantastbar für das Sozialamt.
Voraussetzungen:
•es muss eine zweckgebundene Bestattungsvorsorge bestehen
•es wird ausgeschlossen, dass sie zu anderen Zwecken als für die Bestattung genutzt wird
•im Todesfall darf das Geld ausschließlich von dem Vertragsbestatter verwaltet werden, so dass keine Angehörigen darüber verfügen können
•die Bestattungsvorsorge muss in einer angemessener Höhe bemessen sein, dies wird im Einzelfall bewertet (Bestattungsart, ortsübliche Kosten, etc.)
Unsere Meinung
Wir sind dieser Änderung gegenüber positiv gestimmt, da es den Vorsorgenden die Möglichkeit gibt, ihre persönlichen Wünsche der Bestattung festlegen zu können, mit der 100%-igen Sicherheit, dass trotz eventuellem Bedarf der Sozialhilfeleistungen (z.B. aufgrund dem Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung), das angelegte Geld für die Bestattung geschützt ist.
Natürlich bieten wir in unserem Unternehmen die Bestattungsvorsorgen in Verbindung mit einem Treuhandkonto an.
Bestattermeister - Bachelor Professional - Geprüfter Bestatter
https://www.bestattungen-vonbirgelen.de